Rechtstipp: Kosten für geplatztes Immobiliengeschäft nicht absetzbar

Platzt ein Immobiliengeschäft, kann der Verkäufer die vergeblich aufgewendeten Kosten nicht steuerlich geltend machen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor. Die Kosten wollte der Betroffene entweder den Aufwendungen für die Vermietung zuschlagen, die bisher angefallen waren, oder als privates Veräußerungsgeschäft anerkannt wissen.

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