Bundesrichter überprüfen Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer

Seit dem Jahr 2008 darf gezahlte Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abgezogen werden. Der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: I R 21/12) muss nun prüfen, ob das rechtmäßig ist. Denn nach dem sogenannten objektiven Nettoprinzip dürfen nur Nettoeinkünfte versteuert werden. Das sind die Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben.

Gewinn einer ehemals erfolglosen Firma kann zur Steuerfalle werden

Wer sein Unternehmen so erfolglos führt, dass er keine Gewinne erzielt, bekommt irgendwann Post vom Finanzamt. Das Unternehmen wird dann als Liebhaberei eingestuft, die Verluste können nicht länger steuerlich geltend gemacht werden. Diese Einschätzung kann sich aber wieder ändern, wenn das Unternehmen doch noch profitabel wird, wie ein Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt.

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