Anleger können auch in Krisenzeiten von Investmentfonds profitieren
So richtig trauen die Anleger den Börsen derzeit nicht. Zu unsicher erscheint die Zukunft des Euro, zu kritisch die Lage einiger EU-Länder, und auch die wirtschaftlichen Aussichten in vielen Ländern weltweit versprechen wenig Gutes. Trotzdem kann es sich lohnen, in Investmentfonds zu investieren.
Kindergeld auch bei Ausbildung zum Kraftfahrer
Wenn ein Soldat auf Zeit zum Kraftfahrer ausgebildet wird, besteht für die Zeit der Ausbildung ein Anspruch auf Kindergeld. Das entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: VI R 72/11). Die Lehre als Kraftfahrer ist demnach eine Ausbildung, die bei einem unter 25-Jährigen zu einem Kindergeldanspruch führt.
Häusliches Arbeitszimmer nicht immer voll absetzbar
Wer ein Arbeitszimmer mit den vollen Kosten absetzen will, muss dort den Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit haben. Entscheidend ist dabei nicht die Zeit, die der Steuerzahler im Arbeitszimmer verbringt, sondern ob die den Beruf prägenden Tätigkeiten dort ausgeführt werden. Das machen zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen: R 71/10 und VI R 13/11) deutlich.
Betriebsprüfer können heimisches Arbeitszimmer geltend machen
Die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers können bis zu 1.250 Euro jährlich von der Steuer abgesetzt werden, wenn für die Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das gilt auch, wenn ein Betriebsprüfer im Finanzamt einen Poolarbeitsplatz nutzen kann, wie das Finanzgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 7 K 3963/11 E) entschied.
Regelung für Kinderbetreuungskosten ist verfassungsgemäß
Seit dem Steuerjahr 2006 können unter bestimmten Voraussetzungen Kinderbetreuungskosten mit zwei Dritteln der nachgewiesenen Kosten steuermindernd geltend gemacht werden – maximal sind 4.000 Euro absetzbar. Der Bundesfinanzhof hat diese Regelung jetzt geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sie verfassungsgemäß ist (Aktenzeichen: III R 67/09).
Finanzamt kann rechtskräftige Bescheide nicht rückwirkend ändern
Finanzämter können Steuerbescheide nicht rückwirkend ändern, wenn sie den Sachverhalt in den jeweiligen Steuerjahren nicht ausreichend geprüft haben. Das entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen: 3 K 2208/08).