Finanzamt muss auf Widerspruchs-Möglichkeit per E-Mail hinweisen
Weist das Finanzamt nicht auf die Möglichkeit des Widerspruchs gegen einen Steuerbescheid per E-Mail hin, verlängert sich die reguläre Einspruchsfrist von einem Monat auf ein Jahr. Das hat das Finanzgericht Niedersachsen (Az.: 10 K 275/11) entschieden.
Fahrtkosten auch bei Kinderbetreuung durch Großeltern absetzbar
Fahrtkosten gehören zur Kinderbetreuung und können wie andere Betreuungskosten auch zu zwei Dritteln als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dabei sei es nicht erforderlich, dass die Betreuung an sich kostenlos erfolgt, entschieden die Richter am Finanzgericht Baden-Württemberg (Aktenzeichen: 4 K 3278/11).
Kein Anspruch auf passende Auskunft vom Finanzamt
Steuerzahler haben nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen: IX R 11/11) keinen Anspruch darauf, dass eine verbindliche Auskunft auch in ihrem Sinne gegeben wird. In dem Fall hatte ein Mann eine Auskunft zur Steuerpflichtigkeit eines Geschäftsvorhabens einholen wollen, die aber nicht in seinem Sinne ausfiel. Er klagte dagegen, konnte sich aber nicht durchsetzen.
Einfache Spielregeln für wirklich erfolgreiches Sparen
Das Geldanlegen bringt derzeit wenig Freude. Festverzinsliche Anlagen bringen nur schwache Erträge, renditeträchtige Anlagen bergen dagegen die Gefahr, dass die Börsen wieder auf eine lange Talfahrt gehen. Wer erfolgreich anlegen möchte und trotzdem nicht um seinen Gewinn gebracht werden will, sollte daher einige Grundregeln beherzigen.
Bundesfinanzhof kassiert anlegerfreundliche Lehman-Urteile
Der Bundesgerichtshof zum zweiten Mal zu Lehman-Zertifikaten verhandelt und vier anlegerfreundliche Urteile der Oberlandesgerichte Köln und Frankfurt aufgehoben (Az.: XI ZR 259/11, XI ZR 316/11, XI ZR 355/10 und XI ZR 356/10). Die Kläger hatten in den Verfahren argumentiert, der Verkauf der Zertifikate sei ein Kommissionsgeschäft gewesen.
Wechsel der Steuerklasse kann sich für Frischvermählte lohnen
Nur wenige heiraten der Steuern wegen - ist das Fest aber vorbei, lohnt es dennoch, die Finanzen in den Blick zu nehmen. Denn die Eheschließung ermöglicht Ehepartnern einen Wechsel der Steuerklasse, der sich unterm Strich deutlich auszahlen kann. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin.