Rechtstipp: Kapitalerträge im Alter nicht automatisch steuerbegünstigt
Einige Alterseinkünfte genießen das Steuerprivileg des Altersentlastungsbetrages. Dieser Vorteil gilt aber nicht für Kapitalerträge, wie das Finanzgericht Münster entschied. Der Grund: Kapitaleinkünfte werden pauschal mit der Abgeltungssteuer belegt, so dass der Altersentlastungsbetrag nicht abgezogen werden kann.
Rechtstipp: Bundesfinanzhof winkt Neuregelung zu Krankheitskosten durch
Die gesetzliche Neuregelung zur Attestpflicht für die steuerliche Anerkennung von Krankheitskosten ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs an sich verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Bundesgerichtshof kassiert anlegerfreundliche Lehman-Urteile
Der Bundesgerichtshof hat zum zweiten Mal zu Lehman-Zertifikaten verhandelt und vier anlegerfreundliche Urteile der Oberlandesgerichte Köln und Frankfurt aufgehoben (Az.: XI ZR 259/11, XI ZR 316/11, XI ZR 355/10 und XI ZR 356/10). Die Kläger hatten in den Verfahren argumentiert, der Verkauf der Zertifikate sei ein Kommissionsgeschäft gewesen.
Verfassungsrichter urteilen über Steuerregel zur Arbeitslosenversicherung
Mit der Neuregelung der Absetzbarkeit von Beiträgen für die Krankenversicherung im Jahr 2010 sind andere Versicherungsbeiträge faktisch steuerlich nicht mehr absetzbar. Das gilt auch für die Arbeitslosenversicherung. Gegen diese Nichtabsetzbarkeit wurde nun Verfassungsbeschwerde (Aktenzeichen: 2 BvR 598/12) eingereicht.
Wertvolles Wissen fürs Maximum aus dem Mini-Job
Mini-Jobs sind beliebt - kein Wunder, bekommen Arbeitnehmer hier doch ihren Lohn "brutto für netto". Die fälligen Abgaben übernimmt allein der Chef. Für ihn werden im gewerblichen Bereich pauschal 30 Prozent aufs Gehalt fällig, im privaten Bereich sind es zwölf Prozent. Dazu kommen Umlagen für die Lohnfortzahlung und für das Insolvenzgeld von 1,08 Prozent des Gehalts.
Fußballturnier kann nicht als Dienstsport abgesetzt werden
Auch Sport kann beruflich veranlasst und der finanzielle Aufwand damit als Werbungskosten steuerlich absetzbar sein - etwa wenn Polizisten am Dienstsport teilnehmen müssen. Beteiligen sich Finanzbeamte jedoch an Fußballturnieren der Finanzverwaltung, können die Kosten nicht geltend gemacht werden. Das entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: VI B 110/11).