Rechtstipp: Schweigen heißt nicht Zustimmung

Reagiert ein Mieter nicht auf die Ankündigung einer Mieterhöhung, kann der Vermieter nicht davon ausgehen, dass der Mieter zustimmt. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Stuttgart hervor. In dem Fall hatte der Eigentümer den zusätzlichen Betrag im Lastschriftverfahren vom Konto des Vertragspartners abgebucht, nachdem er nichts von ihm gehört hatte.

Rechtstipp: Mietverhältnis kann stillschweigend enden

27 Jahre nach dem Auszug des Mieters gilt ein Mietverhältnis als stillschweigend beendet, auch wenn es nie gekündigt wurde. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bonn hervor. Die Vermieterin einer Wohnung verlangte vom lange geschiedenen Ex-Mann einer Mieterin nach deren Tod die Zahlung rückständiger Mieten sowie die Räumung der Wohnung.

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