Experten warnen vor zu kurzer Zinsbindung beim Hauskauf
Angesichts des Rekordtiefs bei den Hypothekenzinsen warnen Experten Hauskäufer davor, sich die finanzielle Belastung schön zu rechnen. "Billiges Geld verleitet zum Schuldenmachen und dazu, die langfristige Refinanzierung außer Acht zu lassen", sagt Manfred Hölscher vom Baugeldvermittler Enderlein. Allerdings könnten nach Ablauf der Zinsbindung die Raten deutlich steigen.
Außendämmung kann Gebäudeabmessung verändern
Bei der Dämmung von Außenwänden werden Wärmedämm-Verbundsysteme bei Putzfassaden am häufigsten verwendet. Die Dämmstoffplatten aus Polystyrol oder Mineralwolle werden auf die Außenwand geklebt und mit einem gewebearmierten Putz versehen. Bauherren sollten bedenken, dass diese Dämmung die Gebäudeabmessung und das Erscheinungsbild des Hauses verändert, betont der Bauherren-Schutzbund.
Begrenzte Freiheit
Die Suche nach einem geeigneten Grundstück für das Eigenheim kann sehr anstrengend sein. Nicht nur, weil vor allem in größeren Städten freie Flächen rar sind, sondern auch, weil die Behörden bestimmen, wo und was gebaut werden darf. "Die Planungshoheit liegt bei den Gemeinden", informiert der Verband Privater Bauherren. "Sie regeln mithilfe eines Bebauungsplanes, wie im Detail bauen darf."
Mieteranspruch auf Mängelbeseitigung verjährt nicht
Der Anspruch eines Mieters auf Beseitigung von Mängeln kann während der Mietzeit nicht verjähren. Er kann auch noch nach Jahren die Reparatur von baulichen Mängeln verlangen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (AZ: VIII ZR 104/09).
Rechtstipp: Niedrigere Abfindung vor der Rente ist zulässig
Arbeitnehmer, die bald in Rente gehen können, müssen eine niedrigere Sozialplanabfindung hinnehmen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. In dem Fall sollten "rentennahe" Beschäftigte laut Sozialplan eine anteilig gekürzte Entlassungsentschädigung erhalten. Der Kläger wertete dies als diskriminierend und verlangte die Auszahlung von rund 9.
Rechtstipp: Bewerber hat keinen Anspruch auf Flugkostenerstattung
Unternehmen müssen kein Flugticket für die Anreise zum Bewerbungsgespräch bezahlen. Das entschied das Arbeitsgericht Düsseldorf und wies damit die Klage eines IT-Experten ab, der sich erfolglos auf eine Stelle als Abteilungsleiter beworben hatte und vom Unternehmen gut 470 Euro für ein Flugticket ersetzt haben wollte.