Einhaltung des Fertigstellungstermins ist Pflicht
Bauzeitüberschreitungen und verschobene Einzugstermine sind beim Hausbau keine Seltenheit. Für die Bauherren haben solche Verzögerungen aber oftmals finanzielle Folgen. Sie müssen Bereitstellungszinsen für das nicht abgerufene Darlehen zahlen und sich gegebenenfalls nach einer Übergangswohnung umsehen, wenn sie ihre alte Wohnung gekündigt haben.
Gartenrutsche nicht in die pralle Sonne stellen
Käufer von Spielgeräten für den Garten sollten sich für Modelle mit dem GS-Zeichen entscheiden, empfiehlt Rolf Ohlsen, Experte für Gartenspielgeräte beim TÜV Rheinland. Es steht für geprüfte Sicherheit und regelmäßige, unabhängige Herstellungskontrollen. Damit sind Eltern sicher, dass Klettergerüste, Schaukeln oder Rutschen für die Kinder keine Verletzungsgefahr mit sich bringen.
Ende des Schornsteinfegermonopols: Neue Pflichten für Hausbesitzer
Mit dem Ende des Schornsteinfegermonopols zum 31. Dezember 2012 kommt auf Hauseigentümer bei der Prüfung ihrer Heizungen mehr Verantwortung zu. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin.
Mieter und Eigentümer in einer Person
Wer eine preiswerte Wohnung sucht, kann in einer Genossenschaft fündig werden. Davon gibt es in Deutschland rund 2.000 von ganz unterschiedlicher Größe. Manche haben nur zehn Mitglieder, andere mehrere Tausend. Sie bewirtschaften insgesamt über zwei Millionen Wohnungen.
Garagen nicht zweckentfremdet nutzen
Garagen dürfen nicht zweckentfremdet genutzt werden. Genehmigt werden sie lediglich als Stellplätze für Autos. Wer dort auch Reifen, Dachgepäckträger und Wagenheber lagert, vielleicht auch noch Gartenmöbel und Sonnenschirm, der macht sicher nichts falsch, meint der Verband Privater Bauherren (VPB).
In dringenden Fällen hilft ein Aufhebungsvertrag
Um in dringenden Fällen eine längere Kündigungsfrist zu verkürzen, können Mieter versuchen, mit dem Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag zu vereinbaren.