Einhaltung des Fertigstellungstermins ist Pflicht

Bauzeitüberschreitungen und verschobene Einzugstermine sind beim Hausbau keine Seltenheit. Für die Bauherren haben solche Verzögerungen aber oftmals finanzielle Folgen. Sie müssen Bereitstellungszinsen für das nicht abgerufene Darlehen zahlen und sich gegebenenfalls nach einer Übergangswohnung umsehen, wenn sie ihre alte Wohnung gekündigt haben.

Gartenrutsche nicht in die pralle Sonne stellen

Käufer von Spielgeräten für den Garten sollten sich für Modelle mit dem GS-Zeichen entscheiden, empfiehlt Rolf Ohlsen, Experte für Gartenspielgeräte beim TÜV Rheinland. Es steht für geprüfte Sicherheit und regelmäßige, unabhängige Herstellungskontrollen. Damit sind Eltern sicher, dass Klettergerüste, Schaukeln oder Rutschen für die Kinder keine Verletzungsgefahr mit sich bringen.

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