Gesetzliche Unfallversicherung deckt auch Firmen-Weihnachtsfeier ab
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung kann auch während der Weihnachtsfeier im Unternehmen gelten - vorausgesetzt, die Weihnachtsfeier vertieft die Verbindung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern sowie den Beschäftigten untereinander. Damit sind alle klassischen Tätigkeiten auf solchen Festen abgedeckt: Essen, sportliche Betätigungen, Spiele und Tanzen.
Vorsicht beim Parken im Winter
Wer trotz starken Schneefalls vor einem Gebäude mit Schrägdach parkt, kann vom Gebäudeeigentümer keinen Schadensersatz verlangen, wenn eine Schneelawine das Auto beschädigt. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen: I-9 U 119/12).
Nachbar haftet bei Gefälligkeiten
Wer seinem Nachbarn seinen Außenwasseranschluss im Garten für ein Bauvorhaben zur Verfügung stellt, kann bei einem Schaden davon ausgehen, dass der Nachbar dafür haften muss. Das entschied das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (Aktenzeichen: 16 U 64/12).
Welche Policen die Familie braucht
Viele Familien in Deutschland schützen sich nicht ausreichend durch Versicherungen. Zu oft werden schon in jungen Jahren Kapitalpolicen zur Altersvorsorge abgeschlossen, zugleich wird die Risikovorsorge aber oft sträflich vernachlässigt. So denken etwa viele neben dem wichtigen Krankenschutz nicht an den Fall, dass der Hauptverdiener berufsunfähig wird oder - noch schlimmer - stirbt.
Restschuldversicherung muss bei psychischer Krankheit nicht zahlen
Restschuldversicherungen sollen den Versicherten schützen, wenn er bei Krankheit ausstehende Kreditverpflichtungen nicht mehr selbst übernehmen kann. Sehen die Versicherungsbedingungen aber vor, dass psychische Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, dann ist das nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Aktenzeichen: 7 U 156/12) zulässig.
Zahl der „Aufstocker“ unter den Minijobbern gestiegen
Auch im dritten Quartal ist die Zahl der "Aufstocker" unter den Minijobbern weiter gestiegen. So wurden im September etwas mehr als 391.500 Beschäftigte mit einem 400-Euro-Job gezählt, die sich durch die Zahlung eigener Rentenbeiträge das komplette Leistungspaket der Rentenversicherung sichern, berichtet das Portal ihre-vorsorge.de. Davon waren knapp 375.000 gewerblich Beschäftigte und gut 17.