Gesetzliche Unfallversicherung deckt auch Firmen-Weihnachtsfeier ab

Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung kann auch während der Weihnachtsfeier im Unternehmen gelten - vorausgesetzt, die Weihnachtsfeier vertieft die Verbindung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern sowie den Beschäftigten untereinander. Damit sind alle klassischen Tätigkeiten auf solchen Festen abgedeckt: Essen, sportliche Betätigungen, Spiele und Tanzen.

Welche Policen die Familie braucht

Viele Familien in Deutschland schützen sich nicht ausreichend durch Versicherungen. Zu oft werden schon in jungen Jahren Kapitalpolicen zur Altersvorsorge abgeschlossen, zugleich wird die Risikovorsorge aber oft sträflich vernachlässigt. So denken etwa viele neben dem wichtigen Krankenschutz nicht an den Fall, dass der Hauptverdiener berufsunfähig wird oder - noch schlimmer - stirbt.

Restschuldversicherung muss bei psychischer Krankheit nicht zahlen

Restschuldversicherungen sollen den Versicherten schützen, wenn er bei Krankheit ausstehende Kreditverpflichtungen nicht mehr selbst übernehmen kann. Sehen die Versicherungsbedingungen aber vor, dass psychische Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, dann ist das nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Aktenzeichen: 7 U 156/12) zulässig.

Zahl der „Aufstocker“ unter den Minijobbern gestiegen

Auch im dritten Quartal ist die Zahl der "Aufstocker" unter den Minijobbern weiter gestiegen. So wurden im September etwas mehr als 391.500 Beschäftigte mit einem 400-Euro-Job gezählt, die sich durch die Zahlung eigener Rentenbeiträge das komplette Leistungspaket der Rentenversicherung sichern, berichtet das Portal ihre-vorsorge.de. Davon waren knapp 375.000 gewerblich Beschäftigte und gut 17.

Nach oben