Bei Unfallversicherung gilt: Im Zweifel für den Versicherer

Wer Geld von der Unfallversicherung haben möchte, muss das Vorliegen eines versicherten Unfalls zweifelsfrei belegen. Das wurde einer Frau zum Verhängnis, deren Mann mit dem Ellbogen vom Tisch abgerutscht war und dabei einen tödlichen Milzriss erlitten hatte. Ein Sachverständiger konnte zwar nicht ausschließen, dass das Abrutschen letztlich zum Tod des Mannes führte.

Bei Autoschlüssel-Diebstahl aus Büro zahlt die Kasko nur zum Teil

Vorsicht vor Dieben ist auch bei der Arbeit geboten. Wer etwa seinen Autoschlüssel im Büro ungesichert zurücklässt, bekommt bei einem Diebstahl des Wagens von seiner Kaskoversicherung nur einen Teil des Schadens ersetzt. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz (Aktenzeichen: 10 U 1292/11).

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