Rechtstipp: Langsame Kfz-Versicherung muss Nutzungsausfall bezahlen
admin2013-04-21T08:40:06+02:00Wer schuldlos in einen Unfall verwickelt ist, kann die Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung erstattet bekommen. Wenn der Geschädigte nicht selbst das Geld hat, um dabei in Vorkasse zu treten, muss die Versicherung auch einen Nutzungsausfall für die Zeit zahlen, bis das Auto wieder fahrbereit ist. Das entschied das Landgericht Hamburg.