Rechtstipp: Langsame Kfz-Versicherung muss Nutzungsausfall bezahlen
Wer schuldlos in einen Unfall verwickelt ist, kann die Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung erstattet bekommen. Wenn der Geschädigte nicht selbst das Geld hat, um dabei in Vorkasse zu treten, muss die Versicherung auch einen Nutzungsausfall für die Zeit zahlen, bis das Auto wieder fahrbereit ist. Das entschied das Landgericht Hamburg.
Versicherung muss für Anhänger-Unfall wegen kaputter Straße zahlen
Grundsätzlich gilt in der Kfz-Versicherung: Beschädigt ein Anhänger das Zugfahrzeug, wird dieser Schaden von der Vollkaskoversicherung nicht abgedeckt. Wenn der Schaden aber durch eine nicht vorhersehbare Beschädigung der Fahrbahn entsteht, greift der Leistungsausschluss nicht, weil der Straßenschaden eine äußere Einwirkung ist. Das entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: IV ZR 21/11).
Weggerolltes Auto kein Fall für die Privathaftpflicht
Wer ein fremdes Auto so parkt, dass der Wagen von alleine wegrollt und einen Zusammenstoß verursacht, kann den Schaden nicht über seine Privathaftpflichtversicherung regulieren. In einem solchen Fall greift die sogenannte Benzinklausel, die in der Privathaftpflicht alle Schäden ausschließt, die klassischerweise ein Fall für die Kfz-Haftpflicht sind.
Ohne Winterreifen ist der Versicherungsschutz gefährdet
Bei Eis und Schnee fragen sich viele Autofahrer, ob Winterreifen Pflicht sind oder nicht - und damit der Versicherungsschutz in Gefahr ist, wenn die Winterpneus fehlen. Nach wie vor gibt es keine durchgehende Winterreifenpflicht in Deutschland. Darauf weist der Bund der Versicherten hin.
Shell lässt Autofahrer für Luft bezahlen
Der Mineralölkonzern Shell lässt sich an immer mehr Tankstellen fürs Aufpumpen der Autoreifen bezahlen. Ein entsprechendes Pilotprojekt, bei dem Kunden für die Korrekturen des Luftdrucks am Fahrzeug einen Euro berappen müssen, wird ab 21. Januar auf 120 Tankstellen ausgeweitet, wie Shell-Sprecherin Cornelia Wolber am Freitag in Hamburg sagte.
Gericht: Autohersteller müssen mangelhafte Neuwagen zurücknehmen
Treten nach dem Kauf eines Autos trotz mehrfacher Reparaturen Mängel auf, muss der Hersteller den Neuwagen zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Das entschied das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main, wie die Behörde am Freitag mitteilte. Geklagt hatte ein Autokäufer, an dessen 33.