Selbst bei SMS-Versand am Steuer droht Bußgeld
Am Steuer eines Autos ist das Mobiltelefon gänzlich tabu. Darauf verweist Hans-Ulrich Sander vom TÜV Rheinland in Köln. Das gelte auch für SMS. Wer von der Polizei erwischt wird, zahlt 40 Euro Bußgeld und erhält einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. "Solange das Auto rollt oder der Motor im Stand läuft, gilt, Handy nicht anfassen", erklärt der TÜV-Experte.
Nach Drogenfahrt droht medizinisch-psychologische Untersuchung
Wird ein Autofahrer unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt, kann ihm bereits beim ersten Mal die Fahrerlaubnis entzogen und für die Neuerteilung eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Darauf verweist der Verkehrspsychologe des TÜV Thüringen in Erfurt, Don DeVol.
Radfahren im Winter – Mit viel Rücksicht und manchmal Verzicht
Winterliche Straßenverhältnisse bereiten selbst in Innenstädten so manchem Verdruss. Autofahrer ärgern sich zurzeit über schlingernde Radler, die auf verschneiten, vereisten oder schlecht geräumten Straßen versuchen, in der Spur zu bleiben. Radfahrer ärgern sich, dass Radwege nicht geräumt oder gestreut sind und die Autofahrer wenig Rücksicht nehmen.
Rechtstipp: „Lieferverkehr frei“ gilt auch für Plakat-Transport
Ein Zusatzschild "Lieferverkehr frei" vor Fußgängerzonen soll sinnvolle geschäftliche Betätigungen in dem Areal ermöglichen. Im Klartext: Lieferfahrzeuge dürfen in die Zone fahren, um Geschäfte mit Waren zu versorgen. Auf diese Interpretation des Thüringer Oberlandesgerichts weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins in Berlin hin.
Anwaltstipps zu Rechtsirrtümern im Straßenverkehr
Auf Stammtischweisheiten sollte man sich besser nicht verlassen, wenn es darum geht, was im Straßenverkehr erlaubt und was verboten ist. Das sagt der auf Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Michael Winter aus Kornwestheim. "Die Folgen könnten teuer werden."
Bei Nachrüstung auf Autogas entsprechende Richtlinie beachten
Steht bei einem Neuwagenkauf eine Variante für den Betrieb mit Autogas (Liquefied Petroleum Gas/LPG) nicht zur Wahl, raten Fachleute des ADAC zu einem Umbau nach der ECE-R-115-Richtlinie. Hier seien sowohl die Bauteile der Anlage als auch der komplette Einbau und die Gaseinstellungen strikt vorgegeben. Grundsätzlich sollte eine Umrüstung in einem Fachbetrieb erfolgen.