Rechtstipp: Crash mit angekoppeltem Anhänger geht auf eigene Kappe
Wer mit einem angekoppelten Anhänger im Rückwärtsgang den eigenen Wagen beschädigt, der kann nicht auf Schadenersatz durch die Vollkaskoversicherung hoffen. Denn die muss nur bei einem Unfall zahlen. Und davon kann nicht die Rede sein, wenn der Crash nicht unerwartet von außen, sondern gewissermaßen durch einen Bedienfehler am eigenen Gefährt selbst verursacht wurde.
Anwaltstipps für Buspassagiere
Manche nutzen den Bus für die tägliche Fahrt zur Arbeit, andere gelangen damit in den Urlaub. "Doch welche Regeln dabei gelten, ist vielen Buspassagieren wohl unbekannt", hat der auf Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Michael Winter aus Kornwestheim beobachtet.
ADAC nennt wichtige Feiertage in Europa bis zum Jahresende
Autourlauber sollten vor Fahrtantritt die Feiertage des Reiseziels berücksichtigen. Am 15. August (Mariä Himmelfahrt) oder an den jeweiligen Nationalfeiertagen bleiben die Geschäfte vieler europäischer Länder geschlossen. Laut einer Aufstellung des ADAC in München gibt es bis zum Jahresende in den wichtigsten Autourlaubsländern folgende Feiertage:
Seehofer fordert TÜV für EU-Bürokratie
Eine Verkürzung der Fristen für die Hauptuntersuchung älterer Autos ist in den Augen von Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) unnötig. "Jährliche TÜV-Prüfungen für Autos und Motorräder sind nicht notwendig, aber teuer und lästig für die Menschen", sagte Seehofer am Freitag laut Mitteilung zu entsprechenden Plänen der EU-Kommission.
Für Wohnwagen gelten im Ausland unterschiedliche Tempolimits
Dank moderner Assistenzsysteme dürfen in Deutschland mehr als 80 Prozent der insgesamt 570.000 Wohnwagen auf der Autobahn mittlerweile mit Tempo 100 unterwegs sein. Im Ausland gelten für die Gespanne aber unterschiedliche Regeln. Darauf verweist der TÜV Süd in München und empfiehlt, sich vor Grenzübertritt zu informieren.
Rechtstipp: Entfernen vom Unfallort ist nicht immer Unfallflucht
Wer ein geparktes Fahrzeug beschädigt, begeht Fahrerflucht, wenn er den Unfallort verlässt, bevor der Unfallhergang geklärt werden konnte. Ergreift er jedoch zahlreiche Maßnahmen, die geeignet sind, diesen Unfall später zu klären, hat er nicht vorsätzlich seine Aufklärungspflicht verletzt.