Nachbar muss Störung beweisen
Wenn nicht nachzuweisen ist, dass eine Störung wirklich vom Nachbarn verursacht wird, muss ein Grundstücksbesitzer sie hinnehmen. In einem vor dem Landgericht Karlsruhe verhandelten Fall hatte der Besitzer eines Hanggrundstücks den Verdacht, dass von der Sickergrube des über ihm liegenden Grundstücks Wasser auf sein Gelände fließt.
QDF-Siegel erhöht Sicherheit beim Fertighausbau
Hauskäufer sollten auf das Gütesiegel QDF der Qualitätsgemeinschaft Deutscher Fertigbau achten. Damit wird zertifiziert, dass verwendete Materialien, Hausmontage und Service höchsten Qualitätsanforderungen entsprechen, informiert der Bundesverband Deutscher Fertigbau.
Höhere Zuschüsse für qualifizierte Energieberatung
Hausbesitzer erhalten seit 1. Juli eine höhere Förderung für die qualifizierte Energieberatung. Die "Vor-Ort-Beratung" in einem Ein- bis Zweifamilienhaus wird jetzt mit einem Zuschuss bis zu 400 Euro gefördert, bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten sind es maximal 500 Euro.
Energetische Gebäudesanierung hat ihren Preis
Baugerüste an Häusern in der Nachbarschaft bringen manchen Immobilienbesitzer ins Grübeln. Wenn auch sein Haus schon etwas älter ist, wird es wohl auch für ihn Zeit, an eine Modernisierung zu denken, um die ständig steigenden Energiekosten in den Griff zu bekommen.
Hitzige Debatten
Die Entscheidung, ob er sein Haus energetisch fit machen soll, fällt schon manchem einzelnen Hausbesitzer nicht leicht. Viel schwerer ist es aber in Gemeinschaften von mehreren Wohnungseigentümern. "Da gehen die Meinungen oft weit auseinander", sagt Gabriele Heinrich, Vorsitzende des Verbraucherschutzvereins "Wohnen im Eigentum".
Einhaltung des Fertigstellungstermins ist Pflicht
Bauzeitüberschreitungen und verschobene Einzugstermine sind beim Hausbau keine Seltenheit. Für die Bauherren haben solche Verzögerungen aber oftmals finanzielle Folgen. Sie müssen Bereitstellungszinsen für das nicht abgerufene Darlehen zahlen und sich gegebenenfalls nach einer Übergangswohnung umsehen, wenn sie ihre alte Wohnung gekündigt haben.