Gutes Arbeitszeugnis setzt „stets“ gute Leistungen voraus
Wenn Arbeitgeber in einem Zeugnis "gute Leistungen" bescheinigen, können Arbeitnehmer deswegen noch keine gute Gesamtbewertung einfordern. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen: 3 Sa 234/12) setzt ein Arbeitszeugnis mit der Note gut vielmehr voraus, dass Beschäftigte die in sie gesetzten Erwartungen "stets" beziehungsweise "immer" gut erfüllt haben.
Private Verabredung auf Geschäftsreise ist unfallversichert
Auch eine rein private Verabredung kann im Rahmen einer Geschäftsreise unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Das gilt nach einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen jedenfalls dann, wenn die private Verabredung nur einen kleinen Teil der Geschäftsreise ausmacht (Aktenzeichen: L 3 U 28/12).
Jeder Vierte ist für den Beruf schon einmal umgezogen
Jeder vierte Deutsche hat aus beruflichen Gründen mindestens einmal seinen Wohnort gewechselt. Das geht aus einer repräsentativen Infas-Umfrage im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung hervor.
Verhandlungen mit Arbeitgeber verlängern Klagefrist nicht
Arbeitnehmer müssen die dreiwöchige Klagefrist nach Erhalt einer Kündigung auch dann beachten, wenn sie mit ihrem Arbeitgeber über eine Weiterbeschäftigung verhandeln. Das entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und wies damit einen Antrag auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage zurück (Aktenzeichen: 6 Sa 1754/12).
Arbeitszeugnis darf Fehlzeiten nur im Ausnahmefall erwähnen
Ein Arbeitszeugnis muss zwar stimmen, darf jedoch Arbeitnehmer bei der Jobsuche nicht behindern. Hinweise auf häufige oder längere Fehlzeiten haben daher nichts im Zeugnis verloren - es sei denn, sie summieren sich auf einen erheblichen Teil der gesamten Beschäftigungsdauer.
Rechtstipp: Kein Anspruch auf Gründungszuschuss im Ausland
Arbeitslose können nur dann einen Gründungszuschuss für Selbstständige bekommen, wenn sie sich in Deutschland aufhalten. Das entschied das Bundessozialgericht und wies damit die Revision eines freiberuflichen Ingenieurs ab, der in Katar lebt und arbeitet.