Kalkulierbares Risiko

Bezahlen Arbeitgeber eine Weiterbildung, dürfen sie eine Gegenleistung erwarten. Grundsätzlich erlaubt sind Rückzahlungsvereinbarungen, in denen sich Beschäftigte unter bestimmten Umständen zur Erstattung von Weiterbildungskosten verpflichten, beispielsweise wenn sie das Unternehmen kurz nach dem Ende der Qualifizierung verlassen.

Student muss ALG II auch bei Behördenfehler zurückzahlen

Unberechtigte Hartz-IV-Leistungen müssen auch dann vom Empfänger erstattet werden, wenn die zuständige Behörde für den Fehler verantwortlich ist. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Fehler für den Leistungsempfänger zu erkennen war, wie aus einem Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt (Aktenzeichen: L 5 AS 18/09) hervorgeht.

Arbeitgeber darf irrtümlich gezahlte Zulage nicht streichen

Zahlt ein Arbeitgeber über mehrere Jahre irrtümlich eine Zulage zum Weihnachtsgeld, weil er eine Klausel im Tarifvertrag missverstanden hat, darf er die Zulage nicht einfach streichen. Einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zufolge (Aktenzeichen: 10 AZR 571/11) durften die Beschäftigten nämlich bei wiederholter Zahlung darauf vertrauen, dass sie einen Anspruch auf die Zulage haben.

Neu berechnet

Für die Berechnung des Elterngelds gelten seit 1. Januar geänderte Regeln. Durch das "Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs" wird das Elterngeld nicht mehr ausgehend vom tatsächlich vor der Geburt des Kindes verdienten Nettoeinkommen berechnet, sondern auf Basis eines über Pauschalabzüge ermittelten fiktiven Einkommens.

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