Jobcenter darf ALG II nur mit Vorwarnung kürzen
Ein Jobcenter darf das Arbeitslosengeld II (ALG II) nur dann kürzen, wenn es den Empfänger zuvor auf die Folgen eines Pflichtverstoßes aufmerksam gemacht hat. Kann die Behörde diese sogenannte Belehrung nicht nachweisen, ist die Kürzung rechtswidrig, wie das Sozialgericht Gießen (Aktenzeichen: S 29 AS 676/11) klarstellte.
Gehaltsrechner für Mini- und Midijob 2013
Arbeitnehmer mit einem Minijob dürfen seit 1. Januar monatlich 450 statt bislang 400 Euro verdienen, ohne eigene Beiträge an die Sozialversicherung zahlen zu müssen. Die sogenannte Gleitzone, in der Midi-Jobber einen ermäßigten Beitrag abführen, beginnt entsprechend bei 451 Euro und endet nunmehr bei 850 Euro.
Surfen auf Pornoseiten rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung
Arbeitgeber dürfen nicht immer mit einer außerordentlichen Kündigung reagieren, wenn Beschäftigte trotz eines Verbots vom Arbeitsplatz aus privat im Internet surfen. Zumindest bei Mitarbeitern, die seit Jahren "beanstandungsfrei" gearbeitet hätten, sei eine Abmahnung ausreichend und erforderlich, entschied das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen: 2 AZR 186/11).
Studie: Arbeitnehmer verdienen 2013 rund drei Prozent mehr
Die deutschen Arbeitnehmer können für 2013 erneut mit einer Lohnsteigerung um drei Prozent rechnen. Das prognostiziert die Unternehmensberatung Hay Group in einer Studie, für die den Angaben zufolge Gehaltsprognosen von weltweit mehr als 20.000 Unternehmen ausgewertet wurden.
Pfleger in katholischer Klinik muss nicht in Religionsgemeinschaft sein
Ein katholisches Krankenhaus darf die Einstellung eines Krankenpflegers nicht davon abhängig machen, dass dieser Mitglied einer Religionsgemeinschaft ist. Wird ein nicht-gläubiger Bewerber abgelehnt, obwohl er für die ausgeschriebene Stelle qualifiziert ist, verstößt dies nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Aachen gegen das Diskriminierungsverbot nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Rentenversicherung für Selbstständige: Vorteile oft nicht bekannt
Mehr als vier Millionen Menschen in Deutschland arbeiten selbstständig, doch nicht einmal 300.000 von ihnen sorgen über die gesetzliche Rentenversicherung für das Alter vor. Das liegt vor allem daran, dass die Vorteile der gesetzlichen Rentenversicherung kaum bekannt sind, wie das Internetportal ihre-vorsorge.de berichtet.