Surfen auf Pornoseiten rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung

Arbeitgeber dürfen nicht immer mit einer außerordentlichen Kündigung reagieren, wenn Beschäftigte trotz eines Verbots vom Arbeitsplatz aus privat im Internet surfen. Zumindest bei Mitarbeitern, die seit Jahren "beanstandungsfrei" gearbeitet hätten, sei eine Abmahnung ausreichend und erforderlich, entschied das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen: 2 AZR 186/11).

Pfleger in katholischer Klinik muss nicht in Religionsgemeinschaft sein

Ein katholisches Krankenhaus darf die Einstellung eines Krankenpflegers nicht davon abhängig machen, dass dieser Mitglied einer Religionsgemeinschaft ist. Wird ein nicht-gläubiger Bewerber abgelehnt, obwohl er für die ausgeschriebene Stelle qualifiziert ist, verstößt dies nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Aachen gegen das Diskriminierungsverbot nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Rentenversicherung für Selbstständige: Vorteile oft nicht bekannt

Mehr als vier Millionen Menschen in Deutschland arbeiten selbstständig, doch nicht einmal 300.000 von ihnen sorgen über die gesetzliche Rentenversicherung für das Alter vor. Das liegt vor allem daran, dass die Vorteile der gesetzlichen Rentenversicherung kaum bekannt sind, wie das Internetportal ihre-vorsorge.de berichtet.

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