Alkoholabhängigkeit ist kein Kündigungsgrund
Arbeitgeber dürfen einem alkoholabhängigen Beschäftigten nur dann krankheitsbedingt kündigen, wenn die Weiterbeschäftigung nachweislich unzumutbar ist. Dazu muss der Arbeitgeber unter anderem konkrete betriebliche oder wirtschaftliche Belastungen durch die Alkoholerkrankung nachweisen, wie das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied (Aktenzeichen: 11 Sa 167/12).
Formulierungen im Arbeitszeugnis richtig lesen
Arbeitszeugnisse sind für Laien nicht leicht zu entschlüsseln. Wenn sich der Chef "zufrieden" über die gezeigten Leistungen äußert, entspricht dies allenfalls der Schulnote vier. Vorsicht ist auch geboten, wenn die Einsatzbereitschaft mit der Formulierung "hat sich vorbildlich bemüht" gewürdigt wird.
„Frühzahlerrabatt“ für freiwillige Rentenbeiträge 2012
Wer den freiwilligen Mindestbeitrag zur Rentenversicherung für 2012 zahlen will, sollte dies möglichst bis 31. Dezember tun. Zwar ist eine Beitragszahlung für 2012 noch bis 2. April 2013 möglich, doch steigt der Mindestbeitrag zum Jahreswechsel an. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hin.
Werkstatt statt Hörsaal
Immer mehr Jugendliche entscheiden sich für ein Studium: Im Jahr 2010 schrieben sich fast 40 Prozent aller Abiturienten eines Jahrgangs an einer Hochschule ein, fünf Jahre zuvor waren es nach Angaben des Statistischen Bundesamts erst gut 25 Prozent. Doch längst nicht alle halten bis zum Abschluss durch.
Unternehmen muss Bewerber nicht über Kurzarbeit informieren
Unternehmen müssen Bewerber vor der Einstellung nicht auf eine angespannte wirtschaftliche Lage hinweisen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz und wies damit die Klage eines Arbeitnehmers auf Schadenersatz ab (Aktenzeichen: 3 Sa 247/12).
Führungskräfte vermissen Karriereförderung
Auch Führungskräfte brauchen Unterstützung: Rund zwei von drei Managern in deutschen Unternehmen fühlen sich von ihrem Arbeitgeber bei der Entwicklung der persönlichen Karriere vernachlässigt. Das ergab eine Studie des Führungskräfte-Instituts (FKI) im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung. Dennoch hielten ebenfalls zwei von drei Befragten ihr Unternehmen für einen "attraktiven Arbeitgeber".