Rechtstipp: Angedrohte Arbeitsverweigerung ist kein Kündigungsgrund
Eine angedrohte Arbeitsverweigerung ist noch kein ausreichender Grund für eine außerordentliche Kündigung. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz ist die in Aussicht gestellte Nichtarbeit zwar ein Pflichtverstoß, der aber nicht so schwerwiegend ist wie beispielsweise die Ankündigung einer Erkrankung.
Rechtstipp: Dreimalige Befristung über elf Jahre ist noch zulässig
Eine wiederholte befristete Beschäftigung bei einem Arbeitgeber ist grundsätzlich auch für mehrere Jahre zulässig.
Rechtstipp: Anspruch auf Entgeltfortzahlung trotz Freistellung
Arbeitnehmer, die vom Unternehmen bis zum Ende der Kündigungsfrist bezahlt freigestellt wurden, haben im Krankheitsfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das gilt nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg auch dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen dauert und bei einem laufenden Arbeitsverhältnis die Krankenkasse das Krankengeld übernehmen würde.
Rechtstipp: Keine Kündigung nach Facebook-Schelte im Affekt
Grobe Beleidigungen von Kollegen oder Vorgesetzten via Facebook sind grundsätzlich ein Kündigungsgrund. Anders sieht es allerdings bei einer Kollegenschelte "im Affekt" aus, wie das Arbeitsgericht Duisburg entschied.
Rechtstipp: Urlaubsanspruch entsteht auch bei Erwerbsminderungsrente
Auch Arbeitnehmer, die eine Rente wegen befristeter Erwerbsunfähigkeit beziehen, haben Anspruch auf den gesetzlichen Jahresurlaub. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg verfällt dieser Anspruch auch nicht, so dass Arbeitgeber den nicht genommenen Urlaub zum Ende des Arbeitsverhältnisses auszahlen müssen.
Rechtstipp: Keine betriebsbedingte Kündigung wegen Kurzarbeit
Ein vorübergehender Auftragsrückgang rechtfertigt keine betriebsbedingte Kündigung. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor, auf die der Frankfurter Bund-Verlag hinweist. Dem Kläger war wegen Auftragsrückgangs gekündigt worden, während Kollegen in seinem Betrieb Kurzarbeit leisteten.