„Test“: Gründerkurse mit Schwächen
Existenzgründerseminare sollen potenzielle Unternehmer fit für die Selbstständigkeit machen. Allerdings bieten viele Kurse allenfalls Mittelmaß, wie die Stiftung Warentest herausfand.
Jeder Fünfte braucht mindestens eine Stunde für den Arbeitsweg
Gut jeder fünfte Arbeitnehmer in Deutschland braucht für den Weg zum Arbeitsplatz mindestens eine Stunde, knapp jeder 20. benötigt für die einfache Strecke sogar mehr als zwei Stunden. Das geht aus einer Umfrage der Internet-Jobbörse Stepstone unter 9.800 Beschäftigten aus Deutschland und sechs weiteren europäischen Ländern hervor.
Unklare Weihnachtsgeldregelung begünstigt Arbeitnehmer
Für gut jeden zweiten Arbeitnehmer ist schon vor dem 24. Dezember Bescherung: Rund 55 Prozent bekommen Weihnachtsgeld. In tarifgebundenen Betrieben gibt es den Lohnzuschlag sogar für 70 Prozent der Beschäftigten, wie aus einer Statistik des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hervorgeht.
Rückfall während Alkoholtherapie rechtfertigt keine Kündigung
Werden alkoholkranke Arbeitnehmer während einer ambulanten Therapie rückfällig, rechtfertigt dies nicht immer eine Kündigung. Jedenfalls scheide eine Kündigung aus, wenn der Beschäftigte im Betrieb keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen gezeigt habe, entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen: 15 Sa 911/12).
Gründertipps für die Generation 50plus
Mit den Besonderheiten der "Existenzgründungen durch Ältere" befasst sich eine neu erschienene Broschüre aus der Reihe "Gründerzeiten" des Bundeswirtschaftsministeriums. Unter anderem finden sich in dem kompakten Heft Tipps zur Gründungsfinanzierung durch Mittel der staatlichen Förderbank KfW, Informationen zur Altersvorsorge und zu den Folgen einer selbstständigen Tätigkeit für die Rente.
Datenmissbrauch bringt Sperre beim Arbeitslosengeld
Arbeitnehmer, die einen Auflösungsvertrag unterzeichnen, um eine fristlose Kündigung zu vermeiden, müssen eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld hinnehmen. Das gilt jedenfalls dann, wenn die fristlose Kündigung rechtmäßig gewesen wäre, wie das Sozialgericht Frankfurt am Main betont (Aktenzeichen: S 15 AL 510/10).