Kindergeld für volljährige Arbeitslose nur bei regelmäßiger Meldung

Eltern können für den Nachwuchs auch nach dessen 18. Geburtstag Kindergeld erhalten, wenn das Kind arbeitslos ist. Allerdings muss das Kind dafür bei der Agentur für Arbeit in Deutschland als arbeitssuchend gemeldet sein. Der Bundesfinanzhof bestätigte dabei nun die gängige Praxis, wonach die Meldung alle drei Monate erneuert werden muss, wenn der Anspruch bis zum 21.

Kindergeld kann auch bei Freiwilligendienst im Ausland fließen

Leisten Kinder bestimmte soziale Dienste bei einem nicht anerkannten Träger, bekommen ihre Eltern für diesen Zeitraum kein Kindergeld. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen: III R 78/09) zeigt aber, dass auch in einem solchen Fall Kindergeld bewilligt werden muss, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

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