Rechtstipp: Ohne Sprachunterricht kein Kindergeld als Au-Pair
admin2013-03-07T06:20:02+01:00Geht der Nachwuchs als Au-Pair ins Ausland, bleibt der Anspruch auf Kindergeld nur dann bestehen, wenn das Kind regelmäßig einen Sprachkurs besucht. In einem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte ein Vater für seine Tochter Kindergeld beantragt.