Rechtstipp: Ohne Sprachunterricht kein Kindergeld als Au-Pair
Geht der Nachwuchs als Au-Pair ins Ausland, bleibt der Anspruch auf Kindergeld nur dann bestehen, wenn das Kind regelmäßig einen Sprachkurs besucht. In einem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte ein Vater für seine Tochter Kindergeld beantragt.
Eltern sollten Kindergeld in jedem Fall beantragen
Viele Eltern verzichten auf einen Antrag auf Kindergeld, weil sie mit den steuerlichen Freibeträgen ohnehin besser fahren. Dieses Vorgehen wird jedoch teuer, wie eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen: V R 59/10) zeigt. Denn in der Praxis setzt das Finanzamt bei Eltern immer eine sogenannte Günstigerprüfung an.
Steuerberater sind keine Kindergeld-Berater
Steuerberater dürfen in Kindergeldangelegenheiten nicht helfen. Das entschied das Sozialgericht Aachen (Aktenzeichen: S 13 KG 1/12). In dem Fall hatte ein bevollmächtigter Steuerberater für seine Mandanten Widerspruch gegen einen ablehnenden Kindergeldbescheid eingelegt.
Kindergeld für volljährige Arbeitslose nur bei regelmäßiger Meldung
Eltern können für den Nachwuchs auch nach dessen 18. Geburtstag Kindergeld erhalten, wenn das Kind arbeitslos ist. Allerdings muss das Kind dafür bei der Agentur für Arbeit in Deutschland als arbeitssuchend gemeldet sein. Der Bundesfinanzhof bestätigte dabei nun die gängige Praxis, wonach die Meldung alle drei Monate erneuert werden muss, wenn der Anspruch bis zum 21.
Kindergeld kann auch bei Freiwilligendienst im Ausland fließen
Leisten Kinder bestimmte soziale Dienste bei einem nicht anerkannten Träger, bekommen ihre Eltern für diesen Zeitraum kein Kindergeld. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen: III R 78/09) zeigt aber, dass auch in einem solchen Fall Kindergeld bewilligt werden muss, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Kindergeld auch bei Ausbildung zum Kraftfahrer
Wenn ein Soldat auf Zeit zum Kraftfahrer ausgebildet wird, besteht für die Zeit der Ausbildung ein Anspruch auf Kindergeld. Das entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: VI R 72/11). Die Lehre als Kraftfahrer ist demnach eine Ausbildung, die bei einem unter 25-Jährigen zu einem Kindergeldanspruch führt.