Die wirklich wichtigen Dinge bei der privaten Krankenversicherung
Geht es um den Wechsel in die private Krankenversicherung, stehen oft die - besseren - Leistungen im Vordergrund. Allerdings gibt es drei Dinge, die mindestens genauso wichtig sind wie Einzelbett, Chefarztbehandlung und die freie Spezialistenwahl.
Privat Krankenversicherte können Prämien senken
Privat Krankenversicherte können ihren Tarif abspecken oder in eine günstigere Police beim gleichen Versicherer wechseln. Die Stiftung Warentest zeigt in der März-Ausgabe der Zeitschrift "Finanztest", welche Möglichkeiten es gibt und was beim Wechsel zu beachten ist.
Private Krankenversicherung muss nicht jede Vorsorgeuntersuchung zahlen
Eine private Krankenversicherung muss einem gesunden Versicherten die Kosten einer Gendiagnostik aus Vorsorgegründen nicht erstatten. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart (Aktenzeichen: 13 S 131/12) hervor. In dem Fall hatte eine Versicherte wegen früherer Krebserkrankungen von Familienangehörigen die Sorge, selbst genetisch gefährdet zu sein.
Unisex-Tarife können sich für Frauen lohnen
Auch in der privaten Krankenversicherung gelten seit Dezember 2012 die neuen Unisex-Tarife. Damit müssen Männer einer Studie der Ratingagentur Morgen & Morgen zufolge - wie erwartet - deutlich tiefer in die Tasche greifen. So zahlt ein 30-Jähriger im Schnitt monatlich 100 Euro mehr für seinen Versicherungsschutz. Doch auch für viele Frauen wird es überraschenderweise teurer.
Freiberufler dürfen nach Anstellung in die gesetzliche Kasse
Wer hauptberuflich selbstständig arbeitet, ist nicht in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Wer aber die selbstständige Tätigkeit - auch vorübergehend - völlig aufgibt und eine Beschäftigung als Arbeitnehmer aufnimmt, wird generell versicherungspflichtig. Darauf weist das Portal geldtipps.de hin.
Private Krankenversicherung muss Magnetfeldtherapie nicht bezahlen
Einige Ärzte greifen vor allem bei Erkrankungen am Bewegungsapparat auf die sogenannte Magnetfeldtherapie zurück. Eine private Krankenversicherung muss nach einem Urteil des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr (Aktenzeichen: 23 C 1679/08) die Kosten für eine solche Behandlung aber nicht übernehmen.