Krankenversicherung muss nicht für Operation zum Fettabsaugen zahlen

Die Kosten für eine Operation zum Fettabsaugen müssen nicht von einer privaten Krankenversicherung getragen werden. Eine solche Behandlung ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (Aktenzeichen: 20 U 96/10) erst dann medizinisch notwendig und muss bezahlt werden, wenn eine konventionelle Behandlung mit Lymphdrainage oder mit einer Kompressionstherapie ohne Erfolg geblieben ist.

Bescheinigungen der Krankenversicherung für die Steuer genau prüfen

Privatversicherte erhalten von ihren Anbietern jedes Jahr eine Bescheinigung mit der Höhe der steuerlich absetzbaren Beiträge. Das Portal geldtipps.de weist jedoch darauf hin, dass diese oft falsch seien. Anders als in den Bescheinigungen vermerkt, könnten sehr wohl die gesamten Beiträge absetzbar sein - und nicht nur der Beitragsanteil, der auf die sogenannte Basisabsicherung entfällt.

Rechtstipp: Augen auf beim Tarifwechsel in der Krankenversicherung

Wer bei seinem privaten Krankenversicherer in einen günstigeren Tarif wechseln will, sollte sich das Kleingedruckte der entsprechenden Änderungsvereinbarung genau durchlesen. Das ist generell ratsam, empfiehlt sich nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BHG) aber in besonderem Maße.

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