Lohnkosten-Steuererstattung für Heizungsmodernisierung nutzen
Wenn Hausbesitzer ihre Heizung modernisieren lassen, lässt sich ein Teil der damit verbundenen Kosten von der Steuer absetzen. Das Finanzamt erstattet 20 Prozent der Arbeitskosten für Handwerker als haushaltsnahe Dienstleistung einschließlich Mehrwertsteuer zurück.
Fremdkapital für vermietete Immobilien nicht vorschießen
Wer eine vermietete Immobilie erwerben und dafür Fremdkapital aufnehmen will, sollte auf das richtige Timing achten. Sonst zahlt er mehr Steuern als eigentlich nötig. "Keinesfalls sollte man das Fremdkapital aus eigenen Mitteln vorschießen, etwa, weil die Bank den Kreditantrag noch bearbeitet", warnt Hans-Joachim Beck, Leiter der Abteilung Steuern beim Immobilienverband IVD.
Belastender Blätterfall
Die schönen bunten Blätter im Herbst lösen nicht überall ungeteilte Freude aus. Für viele Hausbesitzer und Mieter bringen sie viel Arbeit mit sich, sobald sie als Laub auf Straßen und Gehwegen landen. "Im Herbst wird die Verkehrssicherung des Grundstücks besonders wichtig", sagt Peter Rasche, Vorsitzender der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Rheinland.
Gemeinschaftsbeschluss auch gültig, wenn ein Eigentümers fehlt
Wird ein Wohnungseigentümer nicht zur Eigentümerversammlung eingeladen, sind die Beschlüsse zwar anfechtbar, aber gültig. Nur in ganz besonders schwerwiegenden Ausnahmefällen kann es zur Nichtigkeit der Beschlüsse kommen, etwa wenn der Wohnungseigentümer in böswilliger Weise von der Teilnahme ausgeschlossen werden sollte.
Schriftform gilt nur mit elektronischer Signatur
Bei Mängelrügen am Bau reicht eine normale E-Mail nicht aus. Hier ist eine Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nötig, informiert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein. Eine ohne eine solche Signatur versandte E-Mail erfüllt nämlich nicht das Schriftformerfordernis.
Hundepflege im Flur ist kein Grund für Mietminderung
Ein Mieter ist nicht berechtigt, die Miete zu mindern, weil ein anderer Mieter seinen Hund vor der eigenen Wohnungstür abbürstet. Das entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen: 33 C 2792/11).