Bei Unfallversicherung gilt: Im Zweifel für den Versicherer
Wer Geld von der Unfallversicherung haben möchte, muss das Vorliegen eines versicherten Unfalls zweifelsfrei belegen. Das wurde einer Frau zum Verhängnis, deren Mann mit dem Ellbogen vom Tisch abgerutscht war und dabei einen tödlichen Milzriss erlitten hatte. Ein Sachverständiger konnte zwar nicht ausschließen, dass das Abrutschen letztlich zum Tod des Mannes führte.
Studium im Seniorenalter bessert Rente nicht auf
Wer sich im hohen Alter zum Studieren entschließt, darf nicht mit einer Verbesserung seiner Rentensituation rechnen. Das entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Aktenzeichen: L 4 R 2791/11). Zwar wirken sich Studienzeiten generell in der gesetzlichen Rentenversicherung positiv aus.
Rennfahrer sind durch Berufsunfähigkeitsversicherung nicht geschützt
Für Rennfahrer bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung keinen Schutz. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss die Versicherung nicht zahlen, wenn die Berufsunfähigkeit Folge einer Rennveranstaltung ist (Aktenzeichen: I-4 U 89/10).
Bei Autoschlüssel-Diebstahl aus Büro zahlt die Kasko nur zum Teil
Vorsicht vor Dieben ist auch bei der Arbeit geboten. Wer etwa seinen Autoschlüssel im Büro ungesichert zurücklässt, bekommt bei einem Diebstahl des Wagens von seiner Kaskoversicherung nur einen Teil des Schadens ersetzt. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz (Aktenzeichen: 10 U 1292/11).
Hausrat, Haftpflicht & Co.: Wechselfrist nicht verpassen
Der Herbst ist für Versicherungen und Versicherte gleichermaßen eine spannende Jahreszeit. Denn viele Standardverträge wie Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen laufen zum Jahresende aus. Auch viele Kunden sehen Sparpotenzial und wollen wechseln.
Rechtstipp: Angedrohte Arbeitsverweigerung ist kein Kündigungsgrund
Eine angedrohte Arbeitsverweigerung ist noch kein ausreichender Grund für eine außerordentliche Kündigung. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz ist die in Aussicht gestellte Nichtarbeit zwar ein Pflichtverstoß, der aber nicht so schwerwiegend ist wie beispielsweise die Ankündigung einer Erkrankung.