Rechtstipp: Bauträger hat das Hausrecht auf der Baustelle
Der Käufer eines Bauobjekts darf bei Unstimmigkeiten dem Vertreter der von ihm beauftragten Bauträgerfirma nicht einfach den Zugang zur Baustelle verweigern. Das wäre ein Grund für eine außerordentliche Kündigung des Bauvertrags. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Rechtstipp: Kosten für Mängelbeseitigung nicht steuerlich absetzbar
Die Beseitigung von Baumängeln ist keine außergewöhnliche Belastung. Das stellte der Bundesfinanzhof klar. Ein Hausbesitzer wollte die Aufwendungen für die Mängelbeseitigung an seinem Haus von der Steuer absetzen. Eklatante Baumängel hatten dazu geführt, dass er schon bald nach der Fertigstellung des Gebäudes das Dach erneuern, den Abwasserkanal wiederherstellen und die Terrasse sanieren musste.
Rechtstipp: Mieter muss Balkonabfluss eisfrei halten
Mieter müssen ihre Balkone von Schnee und Eis räumen und die Abflüsse freihalten. Sonst haften sie für Schäden, wie aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Neukölln hervorgeht. In dem Fall hatte eine Mieterin den Balkonabfluss nicht vom Eis befreit. Deshalb sammelte sich das Schmelzwasser auf dem Balkon und drang über die Balkontür in ihre Wohnung ein.
Rechtstipp: Wohnungseigentümer müssen nicht für Handläufe zahlen
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann von einem einzelnen Wohnungseigentümer nicht verpflichtet werden, wegen dessen Gehbehinderung eine Barrierefreiheit im Treppenhaus und der Garage durch den Einbau von Handläufen herzustellen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Köln weist der Verbraucherschutzverein "wohnen im eigentum" hin.
Rechtstipp: Sperrmüll nicht zu früh an die Straße stellen
Wer seinen Sperrmüll zu früh an die Straße stellt, muss bei Beschädigungen fremder Gegenstände Schadenersatz zahlen. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Neustadt am Rübenberge weist der Deutsche Anwaltsverein hin. Eine Frau hatte die Wohnung ihrer Mutter aufgelöst und einen Termin für die Abholung des Sperrmülls vereinbart.
Vermieter darf bewohnte Wohnung nicht fotografieren
Der Vermieter darf in der bewohnten Wohnung des Mieters keine Fotos machen, auch wenn diese schon gekündigt wurde. Das entschied das Landgericht Frankenthal (Aktenzeichen: 2 S 218/09). Dieses Verhalten würde das Persönlichkeitsrecht des Mieters verletzen.