Verkehrswertgutachten muss aktuell sein
Ein Verkehrswertgutachten ist ein wichtiges Dokument für Eigentümer von Immobilien. Sie benötigen es zur Vorlage bei zahlreichen Institutionen, Behörden und Gerichten, wenn es um die Wertbemessung des Immobilienvermögens geht. Es dient auch als Orientierungshilfe bei Kaufpreisverhandlungen, Erbschafts-, Steuer- oder Scheidungsangelegenheiten sowie Schenkungen.
Hydraulischer Abgleich senkt Heizkosten
Die Kosten für Heizöl sind im bundesweiten Durchschnitt aktuell so hoch wie seit vier Jahren nicht. Die Preisspirale beim Heizöl macht sich über kurz oder lang auch bei den Gaspreisen bemerkbar. Gegensteuern können Hausbesitzer mit einem hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage. Dies sei ein "Spar-Geheimtipp", sagt Tanja Loitz von der gemeinnützigen co2online GmbH.
Ruhe im Haus
Mieter haben das Recht auf Wohnen ohne Lärm. Das heißt aber nicht, dass völlige Stille herrschen muss. Normale Umgebungsgeräusche sind nicht zu vermeiden und müssen hingenommen werden. "Schwierig ist es, die Grenze zu finden zwischen Geräuschen, die zumutbar sind und solchen, die unzumutbar sind und zu einer Mietminderung berechtigen", erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB).
Vor dem Wohnungskauf wichtige Dokumente prüfen
Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird gleichzeitig Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Dies ist mit Rechten und Pflichten verbunden. Kaufinteressenten sollten deshalb im Vorfeld die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung der WEG einsehen, rät der Bauherren-Schutzbund.
Rechtstipp: Reiseversicherung muss bei Transplantation nicht zahlen
Ein kurzfristig anberaumter Termin für eine Organ-Transplantation ist keine unerwartete schwere Krankheit im Sinne der Reiserücktrittsversicherung. Das entschied das Landgericht Heidelberg. Konkret ging es um einen Versicherten, der eine gebuchte Urlaubsreise aufgrund eines kurzfristig erhaltenen Transplantationstermins für eine Leber nicht antreten konnte.
Rechtstipp: Unfallversicherung muss auch bei Allergie zahlen
Wenn ein Unfallversicherter an den Folgen eines allergischen Schocks leidet, muss die private Unfallversicherung zahlen. Denn die allergische Reaktionsbereitschaft des Versicherten stellt keine Krankheit dar, die die Unfallversicherung von der Zahlungspflicht befreit. Das entschied das Oberlandesgericht München. Der Bundesgerichtshof hat jetzt in der Revision das letzte Wort.