Komplizierte Schwangerschaft von Reiserücktrittspolice abgedeckt

Eine Reiserücktrittsversicherung muss zahlen, wenn es wegen plötzlich auftretender Komplikationen zu einer Reisestornierung kommt. Das entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen: 224 C 32365/11). In dem Fall hatte eine Familie im Februar eine Reise für Mai gebucht, die Frau war bei der Buchung komplikationslos schwanger.

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