Rechtstipp: Kündigungsschutz für Betriebsrat gilt schon vor der Wahl

Nicht nur Betriebsräte, sondern auch Bewerber für die Betriebsratswahl sind vor einer Kündigung geschützt. Das gilt auch dann, wenn ein Wahlvorschlag bereits vor Beginn der Vorschlagsfrist eingeht. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts weist der Frankfurter Bund-Verlag hin.

Betriebsratstätigkeit im Urlaub ist Privatvergnügen

Unterbricht ein Betriebsratsmitglied seinen Urlaub, um an einer Gremiensitzung teilzunehmen, muss der Arbeitgeber den Urlaubstag nicht ersetzen. Das entschied das Arbeitsgericht Cottbus (Aktenzeichen: 2 Ca 147/12). In dem Fall, auf den der Frankfurter Bund-Verlag hinweist, hatte das Betriebsratsmitglied seinen Arbeitgeber über die Urlaubsunterbrechung informiert.

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