Versetzung oder Änderungskündigung – Arbeitsvertrag entscheidet
Arbeitgeber können Beschäftigte an einen anderen Arbeitsort versetzen. Ob sie dazu eine Änderungskündigung aussprechen müssen, bei der auch soziale Aspekte zu berücksichtigen wären, oder ob eine Weisung per Direktionsrecht ausreicht, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Aktenzeichen: 2 AZR 102/11) weist der Frankfurter Bund-Verlag hin.
Sozialrecht im Überblick
Ob Arbeitslosengeld, Krankengeld, Erwerbsminderungsrenten oder Existenzgründerzuschüsse – wer über Sozialleistungen "aus erster Hand" informiert sein will, sollte zur "Übersicht über das Sozialrecht" greifen. Das vom Bundesarbeitsministerium herausgegebene Werk informiert auf mehr als 1.
Unfallkasse muss Alkoholfahrt beweisen können
Verunglücken Arbeitnehmer auf dem Arbeitsweg, weil sie Alkohol getrunken haben, kommt die Unfallversicherung nicht für den Schaden auf. Allerdings muss feststehen, dass der Unfall tatsächlich auf den Alkoholkonsum zurückzuführen ist, wie aus einem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (Aktenzeichen: L 3 U 543/10) hervorgeht.
Kleiner Unterschied, großer Ärger
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Privatpersonen. Wenn Haushalte per Kleinanzeige eine "freundliche Zugehfrau" oder einen "handwerklich geschickten Hausmeister" suchen, kann dies daher unangenehme Folgen haben.
Studie: Absolventen erwarten gute Karrierechancen
Hochschulabsolventen haben bei der Wahl ihres Arbeitgebers vor allem ihre Karriere im Blick. Für 70 Prozent sind die Entwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen entscheidend, wie die Managementberatung Kienbaum in einer Umfrage unter 355 Studenten ermittelte. Gut jeder zweite Befragte sucht einen Arbeitsplatz mit kollegialer Atmosphäre und einem ausgeglichenen Verhältnis von Beruf und Privatleben.
Auch Kirche darf in Elternzeit nicht kündigen
Eine Angestellte der katholischen Kirche ist in der Elternzeit auch dann nicht kündbar, wenn sie in eingetragener Lebenspartnerschaft mit einer Frau lebt. Das entschied das Verwaltungsgericht Augsburg und wies damit die Klage des Arbeitgebers gegen die zuständige Aufsichtsbehörde ab (Aktenzeichen: Au 3 K 12.266).