Versetzung oder Änderungskündigung – Arbeitsvertrag entscheidet

Arbeitgeber können Beschäftigte an einen anderen Arbeitsort versetzen. Ob sie dazu eine Änderungskündigung aussprechen müssen, bei der auch soziale Aspekte zu berücksichtigen wären, oder ob eine Weisung per Direktionsrecht ausreicht, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Aktenzeichen: 2 AZR 102/11) weist der Frankfurter Bund-Verlag hin.

Studie: Absolventen erwarten gute Karrierechancen

Hochschulabsolventen haben bei der Wahl ihres Arbeitgebers vor allem ihre Karriere im Blick. Für 70 Prozent sind die Entwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen entscheidend, wie die Managementberatung Kienbaum in einer Umfrage unter 355 Studenten ermittelte. Gut jeder zweite Befragte sucht einen Arbeitsplatz mit kollegialer Atmosphäre und einem ausgeglichenen Verhältnis von Beruf und Privatleben.

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