Rechtstipp: Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Betreuer steuerfrei

Die Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Betreuer nach Paragraf 1835a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind ab 2011 begrenzt und für die Jahre davor unbegrenzt steuerfrei. Das entschied der Bundesfinanzhof. Laut Urteil kommt es dabei für die Steuerfreiheit nicht darauf an, ob die Aufwandsentschädigungen für einen Betreuer als solche im Haushaltsplan ausgewiesen worden waren.

Rechtstipp: Gemeinde haftet für Fahrzeugschäden nach starkem Regen

Wird der Deckel eines Gullys bei starkem Regen immer wieder aus seiner Verankerung gedrückt, kann von höherer Gewalt keine Rede sein, wenn ein Autofahrer wegen des auf der Straße stehenden Wassers den offenen Kanalschacht nicht erkennt und hineinfährt. Entsprechend ist die Gemeinde haftbar, zumal wenn ihr das Problem bereits bekannt ist.

Rechtstipp: „Lieferverkehr frei“ gilt auch für Plakat-Transport

Ein Zusatzschild "Lieferverkehr frei" vor Fußgängerzonen soll sinnvolle geschäftliche Betätigungen in dem Areal ermöglichen. Im Klartext: Lieferfahrzeuge dürfen in die Zone fahren, um Geschäfte mit Waren zu versorgen. Auf diese Interpretation des Thüringer Oberlandesgerichts weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins in Berlin hin.

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