Rechtstipp: Keine betriebsbedingte Kündigung wegen Kurzarbeit
Ein vorübergehender Auftragsrückgang rechtfertigt keine betriebsbedingte Kündigung. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor, auf die der Frankfurter Bund-Verlag hinweist. Dem Kläger war wegen Auftragsrückgangs gekündigt worden, während Kollegen in seinem Betrieb Kurzarbeit leisteten.
Rechtstipp: Arbeitgeber muss geduldete Überstunden bezahlen
Arbeitgeber müssen Überstunden auch dann bezahlen, wenn sie diese nicht angeordnet haben. Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus können Arbeitnehmer sogar dann eine Bezahlung verlangen, wenn ihr Arbeitgeber von den Überstunden nichts wusste, die freiwillige Mehrarbeit aber auch nicht unterbunden hat.
Rechtstipp: Haushaltsnahe Dienstleistungen außerhalb des Grundstücks
Grundstückseigentümer können für den Anschluss an eine zentrale Anlage der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Die Steuerbegünstigungen für Handwerkerleistungen auf eigenem Grundstück enden nicht an der Grundstücksgrenze. Das entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.
Rechtstipp: Pokergewinne sind steuerpflichtig
Die Gewinne eines Pokerspielers unterliegen nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln der Einkommensteuer. In dem Fall ging es um einen Flugkapitän, der seit Jahren an Pokerturnieren teilnahm und Preisgelder im sechsstelligen Bereich gewonnen hatte. Diese hatte das Finanzamt als Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteuert, weil Gewinne aus Pokerspielen nur bei einem Hobbyspieler steuerfrei seien.
Rechtstipp: Fahrtenbuchauflage für gesamten Fuhrpark nicht zwingend
Wird bei einem Fahrzeug eines Fuhrunternehmens ein erheblicher Geschwindigkeitsverstoß festgestellt, der Fahrer allerdings nicht ermittelt, dann darf von der zuständigen Behörde nicht ohne weiteres eine Fahrtenbuchpflicht für den gesamten Fuhrpark verlangt werden.
Rechtstipp: Privatversicherte müssen mit Steuernachteil leben
Die Regelung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Beiträgen zur Krankenversicherung bei Privatversicherten hakt: Sie können nur die Kosten einer Basisabsicherung geltend machen, müssen aber den vollen Arbeitgeberanteil gegenrechnen - auch wenn der zum Teil auf eine Komfort-Absicherung über das Niveau der gesetzlichen Kassen hinaus entfällt, die steuerlich nicht absetzbar ist.