Steuerfreibeträge müssen für ELSTAM-System neu beantragt werden
Wer mit der ersten elektronischen Lohnabrechnung im Jahr 2013 keine böse Überraschung erleben möchte, muss die Freibeträge für das kommende Jahr bis Ende 2012 neu beantragen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Steuervorteile verloren gehen. Darauf weist die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hin.
Rentner im Ausland erhalten Post vom Finanzamt
Immer mehr Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben. Das gilt nach einer Mitteilung des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine auch für Rentner, die im Ausland leben, aber in Deutschland eine Altersversorgung beziehen. Diese Zahlungen müssen in der Regel in Deutschland versteuert werden.
Neues Gesetz könnte Spenden über PayPal erleichtern
Wer über den Internet-Zahlungsdienstleister PayPal spendet, sollte die Spende in Zukunft leichter steuerlich absetzen können. Von einem entsprechenden Gesetzentwurf berichtet das InternetportalPortal steuertipps.de. Geändert wird demnach die gesetzliche Regelung für Kleinspenden bis zu 200 Euro, sodass zukünftig Name und Kontonummer nicht mehr auf dem Spendenbeleg auftauchen müssen.
Name des Gastgebers muss auf Bewirtungsbelegen erscheinen
Wer die Kosten für eine Bewirtung steuerlich geltend machen will, muss eine Rechnung vorlegen, aus der auch der Name des Bewirtenden hervorgeht. Es reicht nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (Az.: X R 57/09) nicht, lediglich eine entsprechende Kreditkartenabrechnung oder einen Eigenbeleg einzureichen.
Ebay kann zur Umsatzsteuerfalle werden
Bei Geschäften auf der Online-Auktionsseite Ebay kann dafür unter Umständen auch Umsatzsteuer fällig werden. Das Finanzgericht Baden-Württemberg (Az.: 14 K 702/10) hat deshalb nun Kriterien aufgelistet, die Verkäufern helfen sollen, ihre Umsatzsteuerpflicht zu beurteilen.
Einspruch gegen Steuerbescheid bringt oft bares Geld
Von mehr als vier Millionen im vergangenen Jahr bearbeiteten Einsprüchen haben die Finanzämter rund zwei Drittel zugunsten der Bürger entschieden. Das teilt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) mit. Die Berater empfehlen daher, den Einkommenssteuerbescheid nach Erhalt genau auf Fehler zu prüfen.