Auch Notfallhelfer haben Anspruch auf gesetzlichen Unfallschutz
Wer mithilft, eine Kuh vor dem sicheren Erstickungstod zu retten, steht dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das entschied das Sozialgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen: S 23 U 6/11).
Gesetzliche Unfallversicherung deckt schon Weg aus der Haustür ab
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Schäden auf dem Weg zur Arbeit ab. Der Schutz beginnt dabei bereits in dem Moment, in dem der Arbeitnehmer durch die Tür geht. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen: L 2 U 3/12) hervor.
Schneeballschlacht kann für Lehrer mit Dienstunfall enden
Erleidet ein Lehrer bei einer Schneeballschlacht mit Schülern eine Verletzung, so gilt diese Verletzung als Dienstunfall, und der Dienstherr muss entsprechende Fürsorge gewähren. Daran ändert nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg (Aktenzeichen: 5 K 1220/11) auch nichts, dass die Schulordnung das Werfen von Schneebällen ausdrücklich untersagt.
Rechtstipp: Unfall auf dem Weg zur Arbeit birgt Steuerfalle
Wer auf dem Weg zur Arbeit als Angestellter einen Unfall erleidet, kann bei einem Sachschaden die Differenz zwischen dem rechnerischen Buchwert und dem Verkaufserlös als Werbungskosten absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Gesetzliche Unfallversicherung deckt auch Firmen-Weihnachtsfeier ab
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung kann auch während der Weihnachtsfeier im Unternehmen gelten - vorausgesetzt, die Weihnachtsfeier vertieft die Verbindung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern sowie den Beschäftigten untereinander. Damit sind alle klassischen Tätigkeiten auf solchen Festen abgedeckt: Essen, sportliche Betätigungen, Spiele und Tanzen.
Bahn haftet für Unfall auf glattem Bahnsteig
Wer auf einem eisglatten Bahnsteig ausrutscht, kann nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Az.: X ZR 59/11) Schadensersatz von der Deutschen Bahn verlangen. Das Unternehmen ist demnach verpflichtet, für sichere Züge und für einen sicheren Zugang zu ihren Zügen zu sorgen.