Schneeballschlacht kann für Lehrer mit Dienstunfall enden

Erleidet ein Lehrer bei einer Schneeballschlacht mit Schülern eine Verletzung, so gilt diese Verletzung als Dienstunfall, und der Dienstherr muss entsprechende Fürsorge gewähren. Daran ändert nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg (Aktenzeichen: 5 K 1220/11) auch nichts, dass die Schulordnung das Werfen von Schneebällen ausdrücklich untersagt.

Gesetzliche Unfallversicherung deckt auch Firmen-Weihnachtsfeier ab

Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung kann auch während der Weihnachtsfeier im Unternehmen gelten - vorausgesetzt, die Weihnachtsfeier vertieft die Verbindung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern sowie den Beschäftigten untereinander. Damit sind alle klassischen Tätigkeiten auf solchen Festen abgedeckt: Essen, sportliche Betätigungen, Spiele und Tanzen.

Nach oben