Rechtstipp: Unfallversicherung muss auch bei Allergie zahlen

Wenn ein Unfallversicherter an den Folgen eines allergischen Schocks leidet, muss die private Unfallversicherung zahlen. Denn die allergische Reaktionsbereitschaft des Versicherten stellt keine Krankheit dar, die die Unfallversicherung von der Zahlungspflicht befreit. Das entschied das Oberlandesgericht München. Der Bundesgerichtshof hat jetzt in der Revision das letzte Wort.

Rechtstipp: Unfallversicherung muss bei Fußballverletzung zahlen

Wer als Fußball-Torwart einen Muskelabriss beim Abschlagen des Balls erleidet, bekommt Geld von der privaten Unfallversicherung. Das entschied das Oberlandesgericht München. Denn das Schießen des Balls stellt ein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis im Sinne der Unfallversicherungsbedingungen dar.

Rechtstipp: Crash mit angekoppeltem Anhänger geht auf eigene Kappe

Wer mit einem angekoppelten Anhänger im Rückwärtsgang den eigenen Wagen beschädigt, der kann nicht auf Schadenersatz durch die Vollkaskoversicherung hoffen. Denn die muss nur bei einem Unfall zahlen. Und davon kann nicht die Rede sein, wenn der Crash nicht unerwartet von außen, sondern gewissermaßen durch einen Bedienfehler am eigenen Gefährt selbst verursacht wurde.

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