Vermieter müssen Suche nach Nachmietern deutlich dokumentieren
Wer als Vermieter eine leerstehende Wohnung hat, möchte die laufenden Ausgaben in der Regel als Werbungskosten absetzen. Das ist nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (Aktenzeichen: IX R 14/12) grundsätzlich möglich - wenn der Eigentümer einige Spielregeln einhält. So muss er nachweisen, dass er sich nachhaltig darum bemüht hat, das Objekt auch tatsächlich vermieten zu wollen.
Arbeitnehmer mit doppeltem Wohnsitz können auch Stellplatz absetzen
Arbeitnehmer mit doppelter Haushaltsführung dürfen fortan die Kosten für das Unterstellen ihres Fahrzeugs am auswärtigen Wohnort steuerlich geltend machen. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine verweist dabei auf eine positive Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen: VI R 50/11).
Vermietungsabsicht für leerstehende Wohnung muss bewiesen werden
Wer eine Wohnung vermieten will, kann die laufenden Kosten der Immobilie auch während des Leerstands steuerlich geltend machen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Vermietungsabsicht glaubhaft belegt werden kann. Denn wird nicht beabsichtigt, die Wohnung wieder zu vermieten, wird das Finanzamt die Kosten steuerlich nicht anerkennen.
Übungsraum für Berufsmusiker nur begrenzt steuerlich absetzbar
Viele Musiker haben einen Übungsraum, in dem sie regelmäßig arbeiten und ihre Instrumente aufbewahren. Die Kosten für ein solches Zimmer sind jedoch - wie auch beim klassischen Arbeitszimmer - nur begrenzt steuerlich absetzbar. Das entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: VIII R 44/10).
Langer Weg zur Mülltonne kann Grund für Mietminderung sein
Mieter dürfen die Miete mindern, wenn der Weg zur Mülltonne deutlich verlängert wird. Das entschied das Amtsgericht Berlin-Köpenick (Aktenzeichen: 6 C 258/12).
Ausgaben für Maler nicht als Umzugskosten absetzbar
Wer aus beruflichen Gründen umzieht und die neue Wohnung renoviert oder streicht, kann die Kosten dafür nicht als berufsbedingte Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen. Das entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: X B 153/11).