Rechtstipp: Einer bunten Fassade müssen alle Eigentümer zustimmen
Soll ein Mehrfamilienhaus eine neue, andersfarbige Fassade erhalten, müssen alle Eigentümer zustimmen. Denn dies gilt als bauliche Veränderung, für die eine einfache Mehrheit nicht ausreicht, wie das Landgericht München entschied.
Anwohner müssen Mobilfunkanlage dulden
Anwohner müssen eine Mobilfunksendeanlage in ihrer Nachbarschaft dulden, wenn diese die anerkannten Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung nicht überschreitet. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden hervor (Aktenzeichen: 9 U 1265/12).
Erst durch Nachmessen hat ein Mieter Kenntnis über die Wohnungsgröße
Ein Mieter weiß erst dann, dass seine Wohnung kleiner ist als im Mietvertrag angegeben, wenn er nachgemessen hat. Dieser Zeitpunkt kann auch einige Jahre nach dem Einzug liegen. Allein durch das Ansehen der Wohnung erlangt er keine Kenntnis über die reale Größe. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Krefeld (Aktenzeichen: 2 S 23/12) hervor.
Rechtstipp: Arbeitsunfall zu Hause kann Versicherungsfalle werden
Wird ein Unternehmen von zu Hause aus betrieben und auch Besprechungen mit den Mitarbeitern gelegentlich dort abgehalten, steht der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem Spiel. Das machte das Landessozialgericht Saarbrücken mit einer Entscheidung deutlich.
Versicherte müssen bei privater Unfallversicherung Fristen beachten
Erfolgt nach einem Unfall eine kosmetische zahnärztliche Behandlung, wird diese nur dann von der privaten Unfallversicherung erstattet, wenn die Leistungsfrist nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen eingehalten wird. Die Frist beträgt drei Jahre, nach deren Ablauf muss die Unfallversicherung nicht mehr zahlen. Das entschied das Amtsgericht Wuppertal (Aktenzeichen: 39 C 167/12).
Weggerolltes Auto kein Fall für die Privathaftpflicht
Wer ein fremdes Auto so parkt, dass der Wagen von alleine wegrollt und einen Zusammenstoß verursacht, kann den Schaden nicht über seine Privathaftpflichtversicherung regulieren. In einem solchen Fall greift die sogenannte Benzinklausel, die in der Privathaftpflicht alle Schäden ausschließt, die klassischerweise ein Fall für die Kfz-Haftpflicht sind.