Private Krankenversicherung muss Magnetfeldtherapie nicht bezahlen

Einige Ärzte greifen vor allem bei Erkrankungen am Bewegungsapparat auf die sogenannte Magnetfeldtherapie zurück. Eine private Krankenversicherung muss nach einem Urteil des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr (Aktenzeichen: 23 C 1679/08) die Kosten für eine solche Behandlung aber nicht übernehmen.

Unfallversicherung muss nach Übernachtung bei Verlobter nicht zahlen

Die gesetzliche Unfallversicherung muss nicht zahlen, wenn ein Arbeitnehmer bei seiner Verlobten übernachtet und von dort auf dem Weg zur Arbeit verunglückt. Das entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen: L 4 U 225/10) und stellte sich damit gegen die Vorinstanz.

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