Kosten einer Eheschließung bringen keinen Steuerbonus
Die Kosten der Eheschließung sind steuerlich in der Regel nicht absetzbar. Das gilt nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen: 7 K 7030/11) auch dann, wenn die Kosten besonders hoch sind, weil einer der Ehepartner ausländischer Staatsbürger ist.
Kosten für zweisprachigen Kindergarten sind steuerlich absetzbar
Lernt ein Kind bereits im Kindergarten eine Fremdsprache, können diese Aufwendungen als Kinderbetreuungskosten bei den Eltern steuermindernd berücksichtigt werden. Der Abzug muss dabei nicht um den Anteil für die Sprachförderung gekürzt werden.
Renovierung kann nach Immobilienverkauf oft nicht abgesetzt werden
Wer eine Immobilie verkaufen will, möchte oft noch die Renovierungskosten vor dem Verkauf steuerlich geltend machen. Allerdings sperrt sich das Finanzamt häufig dagegen, die Ausgaben als nachträgliche Werbungskosten anzuerkennen, so dass sie sich bei steuerfreien Verkäufen nicht mehr auswirken würden. Zu Recht, wie nun der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: IX R 16/11) entschied.
Kindergeld für volljährige Arbeitslose nur bei regelmäßiger Meldung
Eltern können für den Nachwuchs auch nach dessen 18. Geburtstag Kindergeld erhalten, wenn das Kind arbeitslos ist. Allerdings muss das Kind dafür bei der Agentur für Arbeit in Deutschland als arbeitssuchend gemeldet sein. Der Bundesfinanzhof bestätigte dabei nun die gängige Praxis, wonach die Meldung alle drei Monate erneuert werden muss, wenn der Anspruch bis zum 21.
Volljähriges Kind bringt Alleinerziehenden keinen Steuervorteil
Alleinerziehende kommen in den Genuss eines Entlastungsbetrags von 1.308 Euro jährlich, wenn sie den Haushalt mit dem Kind alleine führen. Der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: III R 26/10) stellte jetzt aber nochmals klar, dass ein volljähriger Sohn im Haushalt die Gewährung des Freibetrags ausschließt, selbst wenn er keinen finanziellen Beitrag zum Haushalt leistet.
Kindergeld kann auch bei Freiwilligendienst im Ausland fließen
Leisten Kinder bestimmte soziale Dienste bei einem nicht anerkannten Träger, bekommen ihre Eltern für diesen Zeitraum kein Kindergeld. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen: III R 78/09) zeigt aber, dass auch in einem solchen Fall Kindergeld bewilligt werden muss, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.