Rechtstipp: Arbeitgeber kann sich Detektivkosten ersetzen lassen
Stellt sich dank der Überwachung durch einen Detektiv heraus, dass ein Arbeitnehmer seine Krankheit nur vorgetäuscht hat, kann sich der Arbeitgeber die entstandenen Kosten für den Detektiveinsatz vom Beschäftigten ersetzen lassen. Das gilt allerdings nur dann, wenn die Überwachung notwendig und angemessen war.
BGH ermöglicht Schadenersatzklagen gegen Ratingagenturen
Deutsche Anleger können nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) Ratingagenturen auf Schadenersatz verklagen. Mit der am Donnerstag bekanntgewordenen Entscheidung erhält ein Rentner aus Norddeutschland die Möglichkeit, gegen die US-Ratingagentur Standard & Poor's (S&P) vorzugehen.
Gericht: Autohersteller müssen mangelhafte Neuwagen zurücknehmen
Treten nach dem Kauf eines Autos trotz mehrfacher Reparaturen Mängel auf, muss der Hersteller den Neuwagen zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Das entschied das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main, wie die Behörde am Freitag mitteilte. Geklagt hatte ein Autokäufer, an dessen 33.
Ebay-Verkäufer müssen für zugesicherte Eigenschaften haften
Der von Verkäufern im Internet-Aktionshaus Ebay häufig verwendete Zusatz "keine Gewährleistung" befreit sie nicht von jeder Haftung. Das geht aus einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Wenn demnach in der Verkaufsanzeige der Artikel als gebrauchsfähig beschrieben war, gilt diese Eigenschaft als zugesichert.
Bundesarbeitsgericht: Rente mit 65 ist keine Altersdiskriminierung
Ein Arbeitsverhältnis darf mit dem 65. Lebensjahr beendet werden. Das Bundesarbeitsgericht hat am Dienstag entschieden, dass die am Rentenalter orientierte Grenze keine Altersdiskriminierung bedeute.
Anwohner müssen Mobilfunkanlage dulden
Anwohner müssen eine Mobilfunksendeanlage in ihrer Nachbarschaft dulden, wenn diese die anerkannten Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung nicht überschreitet. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden hervor (Aktenzeichen: 9 U 1265/12).