Rechtstipp: Werbungskosten trotz Abgeltungssteuer absetzen

Mit der Einführung der Abgeltungssteuer ist den Steuerzahlern die Möglichkeit genommen worden, angefallene Werbungskosten mit den erzielten Kapitaleinkünften zu verrechnen. In Ausnahmefällen bleibt es allerdings möglich, Werbungskosten geltend zu machen. Das zeigt eine Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg.

Alte Lebensversicherungen genießen besonderes Steuerprivileg

Wer heute das Steuerprivileg einer Lebensversicherung in Anspruch nehmen will, darf die Policen nicht steuerschädlich - also etwa zur Absicherung von Krediten - einsetzen. Diese Einschränkung gilt jedoch nach Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (Aktenzeichen: VIII R 16/10) nicht bei vor 1974 abgeschlossenen Verträgen.

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