Rechtstipp: Nicht alle Handwerkerleistungen sind steuerbegünstigt
Wer einen Wintergarten bauen lässt, kann die Lohnkosten der Handwerker steuerlich nicht im Rahmen der Handwerkerleistungen mit 20 Prozent absetzen. Denn solche Gebäudeerweiterungen gehören nach Einschätzung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz nicht zu den begünstigten Maßnahmen, weil damit Wohn- und Nutzfläche geschaffen oder erweitert wird.
Keine Haushaltsersparnis für Pflegefälle mit bestehender Wohnung
Aufwendungen für die Unterbringung im Pflegeheim sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Allerdings werden die absetzbaren Kosten um eine sogenannte Haushaltsersparnis gekürzt, die bei 667 Euro monatlich liegt.
Bei gleichwertigem Privatauto entfällt Steuer auf Dienstwagen
Wer in seinem Unternehmen einen Firmenwagen hat, muss die private Nutzung meist versteuern. Etwas anderes gilt allerdings, wenn private Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die den betrieblichen in Status und Gebrauchswert vergleichbar sind. Dann ist der Anscheinsbeweis für eine private Nutzung nach Einschätzung des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen: VIII R 42/09 ) widerlegt.
Längerer Arbeitsweg wegen Bahnübergangs steuerlich absetzbar
Wer mit dem Auto zur Arbeit fährt, kann pro Entfernungskilometer 30 Cent als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Diese Pauschale gilt aber nur für die kürzeste Verbindung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz - außer, wenn eine längere Strecke verkehrsgünstiger ist und regelmäßig benutzt wird.
Bundesrichter prüfen Absetzbarkeit von Beerdigungskosten Geschiedener
Wer seinem Ex-Ehepartner Unterhalt zahlt, kann die Kosten im Rahmen des sogenannten Realsplittings als Sonderausgaben absetzen. Der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: X R 26/12) muss nun klären, ob auch die Kosten für die Beerdigung der geschiedenen Ehefrau als Unterhaltsleistungen steuerlich anerkannt werden müssen.
Entfernungspauschale nur einmal täglich absetzbar
Die Entfernungspauschale kann jeder Arbeitnehmer immer nur einmal am Tag absetzen. Das gilt auch dann, wenn er aus beruflichen Gründen täglich mehrfach von seinem Wohnort zur Arbeitsstelle fahren muss. Das entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: VI B 43/12).