Bereits geringer Eigenanteil reduziert Preise für Kaskoschutz
Um Geld bei der Kfz-Versicherung zu sparen, setzen die meisten Autofahrer beim Kaskoschutz auf Tarifmodelle mit Selbstbeteiligung. Das ermittelte das Verbraucherportal toptarif.de in Berlin. Wie ein Blick auf die verschiedenen Angebote am Markt zeige, könnten die Kosten für den Kaskoschutz über eine Selbstbeteiligung tatsächlich deutlich reduziert werden.
Versicherung sollte Reiseabbruch abdecken
Eine Reiserücktrittsversicherung sollte nach Ansicht der Stiftung Warentest auch den Abbruch einer Urlaubsreise abdecken. Einen guten Schutz bekommen Urlauber dabei sowohl bei Reiseportalen im Internet als auch direkt bei den Versicherungen, berichtet die Zeitschrift "Finanztest" in ihrer Februar-Ausgabe.
Rechtstipp: Vermittler haftet nicht bei fehlerhafter Vertragsumstellung
Lassen Kunden einen Versicherungsvertrag auf neue Bedingungen umstellen, müssen Sie selbst prüfen, ob der neue Vertrag alle gewünschten Leistungen enthält. Sie dürfen dabei nicht darauf vertrauen, dass der Versicherungsvermittler sie umfassend berät.
Haftpflichtversicherung muss nicht für falsches Tanken einspringen
Wer beim Tanken den falschen Zapfhahn erwischt, muss für den Schaden selbst aufkommen. Die private Haftpflichtversicherung muss nicht einspringen, wenn ein von einem Dritten geliehenes Auto mit Benzin statt mit Diesel betankt wird. Das entschied das Kammergericht Berlin (Aktenzeichen: 6 U 13/11).
Die drei Tabu-Sätze für jede Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Maßangelegenheit - umso wichtiger ist es, beim Abschluss die Hilfe eines kompetenten Beraters in Anspruch zu nehmen. Wer aber an den Falschen gerät, der bekommt vielleicht einen unpassenden Schutz, der zu teuer ist oder im schlimmsten Fall nicht greift. Gefährlich wird es vor allem, wenn die Verkäufer Phrasendrescherei betreiben.
Keine Krankenversicherungsbeiträge auf private Rente aus Versorgungswerk
Wer eine private Rente vom Versorgungswerk der Presse bekommt, muss auf die Leistungen keine Beiträge zur Krankenversicherung bezahlen. Das geht aus einem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (Aktenzeichen: L 5 KR 161/09) hervor.