Rechtstipp: Ansprüche an Krankentagegeldversicherung konkret belegen

Wer die Leistungen einer Krankentagegeldversicherung in Anspruch nehmen will, muss seine Forderung konkret belegen. Es reicht damit nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle nicht aus, wenn der Versicherte lediglich sein Berufsbild angibt, weil daraus nicht auf die Tätigkeiten geschlossen werden kann.

Versicherte dürfen Rabatt bei Autoreparatur nicht verschweigen

Wenn eine Autoglaserei einen Steinschlag repariert, dürfen Versicherte einen gewährten Rabatt ihrer Assekuranz nicht verschweigen. Das entschied das Oberlandesgericht Köln. In dem Fall hatte eine Werkstatt einen Betrag in Höhe der Selbstbeteiligung von 150 Euro vergütet, wenn der Kunde im Gegenzug einen Werbeaufkleber der Firma auf dem Auto anbringt.

Nach oben