Restschuldversicherung: Bei Berufsunfähigkeit gibt es kein Geld

Wird ein Versicherter dauerhaft berufsunfähig, muss eine Restschuldversicherung nicht zahlen. Das entschied das Oberlandesgericht Celle (Aktenzeichen: 8 U 121/12). Demnach sichert eine Restschuldversicherung als Arbeitsunfähigkeitsversicherung zwar einen vorübergehenden Verdienstausfall ab.

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