Ohne Mietzahlung kommt die Versicherung nicht für Schäden auf
Vorsicht vor Freundschaftsdiensten ist beim kostenlosen Abtreten von Wohnraum geboten. Wer seine Wohnung ohne Miete einem Dritten überlässt, kann keinen Mietausfall geltend machen, wenn an der Wohnung ein Schaden entsteht. Das entschied das Oberlandesgericht Bremen (Aktenzeichen: 3 W 14/12).
Vater ohne Sorgerecht muss nicht für Krankenversicherung aufkommen
Wer Vater eines nichtehelichen Kindes ohne Sorgerecht ist, kann die Mitversicherung in einer privaten Krankenversicherung auch dann kündigen, wenn er keinen Nachweis einer Folgeversicherung vorlegt. Das hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden (Aktenzeichen 48 C 11351/11).
Kfz-Versicherung: Viel Bewegung in den Typklassen
Auf dem Kfz-Verischerungsmarkt tut sich derzeit einiges: Rund die Hälfte der in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge wird in eine neue Typklasse umgestuft. Der Grund: Erstmals werden das Alter des Versicherungsnehmers und das Alter des jüngsten Nutzers des Fahrzeugs bei der Einteilung der Typklasse berücksichtigt.
Vorsorge für den Pflegefall erfordert viel Weitsicht
Ein Pflegefall in der Familie kündigt sich in vielen Fällen nicht lange vorher an: Meist wird der Betroffene von heute auf morgen hilfsbedürftig - und das hat mit Blick auf die Kosten massive Konsequenzen. Entweder übernimmt ein Familienmitglied die Pflege, oder der Betroffene wird in einem Pflegeheim untergebracht.
Bei Unfallversicherung gilt: Im Zweifel für den Versicherer
Wer Geld von der Unfallversicherung haben möchte, muss das Vorliegen eines versicherten Unfalls zweifelsfrei belegen. Das wurde einer Frau zum Verhängnis, deren Mann mit dem Ellbogen vom Tisch abgerutscht war und dabei einen tödlichen Milzriss erlitten hatte. Ein Sachverständiger konnte zwar nicht ausschließen, dass das Abrutschen letztlich zum Tod des Mannes führte.
Studium im Seniorenalter bessert Rente nicht auf
Wer sich im hohen Alter zum Studieren entschließt, darf nicht mit einer Verbesserung seiner Rentensituation rechnen. Das entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Aktenzeichen: L 4 R 2791/11). Zwar wirken sich Studienzeiten generell in der gesetzlichen Rentenversicherung positiv aus.