Bei Autoschlüssel-Diebstahl aus Büro zahlt die Kasko nur zum Teil

Vorsicht vor Dieben ist auch bei der Arbeit geboten. Wer etwa seinen Autoschlüssel im Büro ungesichert zurücklässt, bekommt bei einem Diebstahl des Wagens von seiner Kaskoversicherung nur einen Teil des Schadens ersetzt. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz (Aktenzeichen: 10 U 1292/11).

Rechtstipp: Versicherungsleistung muss nicht versteuert werden

Wer als Selbstständiger nach einem Unfall im privaten Bereich von seiner Unfallversicherung eine Leistung erhält, muss diese auch dann nicht versteuern, wenn sie zunächst irrtümlich als Betriebseinnahme erfasst worden war. Wird ein privates Risiko versichert, sind die Beiträge steuerlich nicht absetzbar, die Leistungen müssen aber auch nicht versteuert werden, wie der Bundesfinanzhof entschied.

Rechtstipp: Unfallversicherung muss auch bei Allergie zahlen

Wenn ein Unfallversicherter an den Folgen eines allergischen Schocks leidet, muss die private Unfallversicherung zahlen. Denn die allergische Reaktionsbereitschaft des Versicherten stellt keine Krankheit dar, die die Unfallversicherung von der Zahlungspflicht befreit. Das entschied das Oberlandesgericht München. Der Bundesgerichtshof hat jetzt in der Revision das letzte Wort.

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