Rechtstipp: Mieter muss Balkonabfluss eisfrei halten
Mieter müssen ihre Balkone von Schnee und Eis räumen und die Abflüsse freihalten. Sonst haften sie für Schäden, wie aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Neukölln hervorgeht. In dem Fall hatte eine Mieterin den Balkonabfluss nicht vom Eis befreit. Deshalb sammelte sich das Schmelzwasser auf dem Balkon und drang über die Balkontür in ihre Wohnung ein.
Rechtstipp: Sperrmüll nicht zu früh an die Straße stellen
Wer seinen Sperrmüll zu früh an die Straße stellt, muss bei Beschädigungen fremder Gegenstände Schadenersatz zahlen. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Neustadt am Rübenberge weist der Deutsche Anwaltsverein hin. Eine Frau hatte die Wohnung ihrer Mutter aufgelöst und einen Termin für die Abholung des Sperrmülls vereinbart.
Vermieter darf bewohnte Wohnung nicht fotografieren
Der Vermieter darf in der bewohnten Wohnung des Mieters keine Fotos machen, auch wenn diese schon gekündigt wurde. Das entschied das Landgericht Frankenthal (Aktenzeichen: 2 S 218/09). Dieses Verhalten würde das Persönlichkeitsrecht des Mieters verletzen.
Nach dem Winter Heizung checken lassen
Das Frühjahr ist die richtige Zeit für die jährliche Inspektion der Heizungsanlage. Die Höchstleistungen in der Heizperiode können ihre Spuren hinterlassen, vor allem bei älteren Modellen. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) empfiehlt Eigenheimbesitzern, ihre Heizung nach dem Winter von einem Fachmann überprüfen zu lassen.
Mangelnde Deutschkenntnisse setzen Vertrag nicht außer Kraft
Fehlende Deutschkenntnisse sind kein Grund, einen Mietaufhebungsvertrag anzufechten. Wer einen solchen rechtlichen Schritt tut, muss sich vorher über die Konsequenzen informieren. Das entschied das Amtsgericht Wetzlar (Aktenzeichen: 38 C 1078/12).
Schutz vor unerwünschter Werbung im Briefkasten
Ein Aufkleber auf dem Briefkasten kann nicht alle Werbung verhindern. Kostenlose Wochen- und Anzeigenblätter sind nämlich nicht dasselbe wie Werbeflyer vom Lieferservice oder Speisekarten vom Restaurant um die Ecke, wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung erläutert. Auch persönlich adressierte Werbesendungen müssen Briefträger in jedem Fall zustellen.