Rechtstipp: Mieter muss Balkonabfluss eisfrei halten

Mieter müssen ihre Balkone von Schnee und Eis räumen und die Abflüsse freihalten. Sonst haften sie für Schäden, wie aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Neukölln hervorgeht. In dem Fall hatte eine Mieterin den Balkonabfluss nicht vom Eis befreit. Deshalb sammelte sich das Schmelzwasser auf dem Balkon und drang über die Balkontür in ihre Wohnung ein.

Rechtstipp: Sperrmüll nicht zu früh an die Straße stellen

Wer seinen Sperrmüll zu früh an die Straße stellt, muss bei Beschädigungen fremder Gegenstände Schadenersatz zahlen. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Neustadt am Rübenberge weist der Deutsche Anwaltsverein hin. Eine Frau hatte die Wohnung ihrer Mutter aufgelöst und einen Termin für die Abholung des Sperrmülls vereinbart.

Schutz vor unerwünschter Werbung im Briefkasten

Ein Aufkleber auf dem Briefkasten kann nicht alle Werbung verhindern. Kostenlose Wochen- und Anzeigenblätter sind nämlich nicht dasselbe wie Werbeflyer vom Lieferservice oder Speisekarten vom Restaurant um die Ecke, wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung erläutert. Auch persönlich adressierte Werbesendungen müssen Briefträger in jedem Fall zustellen.

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