Rechtstipp: Bauer kann Traktor-Führerschein des Sohnes absetzen

Ein Landwirt kann die Kosten für den Traktor-Führerschein seines Sohnes übernehmen und so seine Steuerlast senken, selbst wenn der Nachwuchs gar nicht in seinem Betrieb angestellt ist. Es reicht nach Einschätzung des niedersächsischen Finanzgerichts bereits für den Vorteil beim Fiskus, wenn der Sohn aus familiärer Verpflichtung regelmäßig mitarbeiten muss.

Für Unverheiratete können Kinderbetreuungskosten zur Steuerfalle werden

Sind Eltern nicht oder nicht mehr verheiratet, können sie die Ausgaben für die Kinderbetreuung geltend machen, wenn das Kind bei ihnen wohnt und sie die Kosten tragen. Allerdings dürfen sie die Kosten nicht beliebig aufteilen. Darauf weist der Verband der Lohnsteuerhilfevereine hin.

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