Rechtstipp: Nachträglich eingebauter Kachelofen bringt Steuervorteil
Wer nachträglich in sein Haus einen Kachelofen sowie einen Schornstein einbauen lässt, kann die auf die Gesamtrechnung entfallenden Handwerkerkosten steuerlich geltend machen. Das entschied das Finanzgericht Sachsen.
Mit neuen Kindertagesstätten Rendite erwirtschaften
Spielende, lärmende oder tobende Kinder: Was einige als Ruhestörung empfinden, kann für Anleger eine Chance sein. Denn in Deutschland fehlen mehrere Hunderttausend Kita-Plätze. Die werden wohl weder der Staat noch private Anbieter bis 1. August schaffen können. Dann aber haben alle Kinder ab drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
„Finanztest“: Nur jeder 25. Aktienfonds empfehlenswert
Wer sich mit den derzeit mickrigen Zinsen für festverzinsliche Geldanlagen nicht zufriedengeben will, kann auf Aktienfonds ausweichen, die deutlich bessere Renditechancen bieten. Die Spitzenfonds für Geldanleger ermittelte jetzt die Stiftung Warentest in der März-Ausgabe ihrer Zeitschrift "Finanztest".
Arbeitnehmer mit doppeltem Wohnsitz können auch Stellplatz absetzen
Arbeitnehmer mit doppelter Haushaltsführung dürfen fortan die Kosten für das Unterstellen ihres Fahrzeugs am auswärtigen Wohnort steuerlich geltend machen. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine verweist dabei auf eine positive Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen: VI R 50/11).
Kosten fürs Schneeräumen in der Steuererklärung ansetzen
Lässt ein Hausbesitzer oder Mieter das zum Haus gehörende Grundstück durch selbstständige Dienstleister reinigen oder von Schnee räumen, können die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden. Begünstigt sind jährliche Ausgaben für Lohn, Maschinen- und Fahrtkosten bis zu 20.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. 20 Prozent der Aufwendungen - also maximal 4.
Keine kürzeren Aufbewahrungszeiten für Steuerunterlagen
Ursprünglich war geplant, zu Beginn des Steuerjahres 2013 die Aufbewahrungsfristen für steuerliche Unterlagen deutlich zu verkürzen - von bisher zehn auf zunächst acht und später sieben Jahre. Die angedachte gesetzliche Neuregelung trat allerdings nicht in Kraft, da das Jahressteuergesetz im Bundesrat und Vermittlungsausschuss gescheitert ist.